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Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadtwerke der Stadt Meckenheim für das Geschäftsjahr 2008,
Der Rat der Stadt Meckenheim hat in der Sitzung am 16.12.2009 den Jahresabschluss der Stadtwerke Meckenheim für das Geschäftsjahr 2008 festgestellt. Der Beschluss lautet:
Der Jahresabschluss mit Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
AKKURATA Treuhand GmbH in Köln, vom 11.11.2009 über die Prüfung
des Jahresabschlusses und der Lagebericht der Stadtwerke vom
November 2009 für das Geschäftsjahr 2008 der Stadtwerke der Stadt
Meckenheim werden in der vorliegenden Form anerkannt.
Der Jahresgewinn in Höhe von 29.000,00 Euro wird in voller Höhe auf den
Gewinnvortrag vom 1. Januar 2008 vorgetragen.
Abschließender Vermerk der GPA NRW
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Stadtwerke Meckenheim. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2008 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AKKURATA Treuhand GmbH, Köln, bedient.
Diese hat mit Datum vom 11.11.2009 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Betätigungsvermerk erteilt.
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der STADTWERKE DER STADT MECKENHEIM für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Stadtwerke der Stadt Meckenheim. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer ( IDW ) festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadtwerke sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtwerke. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Stadtwerke und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ohne unsere Beurteilung einzuschränken, weisen wir daraufhin, dass die Eigenkapitalausstattung unzureichend ist.“
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AKKURATA Treuhand GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen ( JAP DVO ) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 17.6.2010
GPA NRW
Abschlussprüfung – Beratung – Revision
Im Auftrag ( Siegel )
Wilma Wiegand
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht können im Verwaltungsgebäude in Meckenheim, Bahnhofstraße 25. Zimmer 1 / 06, in der Zeit vom 12. Juli 2010 bis 26. Juli 2010 während der Öffnungszeiten montags von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr und dienstags bis freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr eingesehen werden.
Meckenheim, den 29. Juni 2010
Pia – Maria Gietz
Werkleiterin