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Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadtwerke der Stadt Meckenheim für das Geschäftsjahr 2010

Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 21. März 2012 den Jahresabschluss der Stadtwerke der Stadt Meckenheim für das Geschäftsjahr 2010 festgestellt. Der Beschluss lautet:

  1. Der Jahresabschluss mit Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AKKURATA Treuhand GmbH in Köln, vom 9. Januar 2012 über die Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht der Stadtwerke vom 18. Juli 2011 für das Geschäftsjahr 2010 der Stadtwerke der Stadt Meckenheim werden in der vorliegenden Form anerkannt.
     
  2. Der Jahresüberschuss wird dem Vorschlag der Betriebleitung entsprechend in Höhe von 28.089,00 Euro auf neue Rechnung vorgetragen.
     
  3. Der Betriebsausschuss spricht der Betriebsleitung für das Jahr 2010 Entlastung aus.
     
  4. Der Rat erteilt dem Betriebsausschuss für das Jahr 2010 Entlastung.

Abschließender Vermerk der GPA NRW


Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Stadtwerke Meckenheim. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2010 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AKKURATA Treuhand GmbH, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 9. Januar 2012 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der STADTWERKE DER STADT MECKENHEIM für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung der Gesellschaft sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AKKURATA Treuhand GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, 3. Mai 2012
GPA NRW
Im Auftrag                   ( Siegel )
Wilma Wiegand


Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2010 liegen zur Einsichtnahme während der Büroöffnungszeiten montags von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr und dienstags bis freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr sowie nachmittags nach Terminvereinbarung im Verwaltungsgebäude Reginahof, Bahnhofstraße 25. Zimmer 1.06, bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses öffentlich aus.

 

Meckenheim, 15. Mai 2012
Pia–Maria Gietz
Betriebsleiterin