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4. Änderung der Gebührenordnung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Volkshochschule Meckenheimm Rheinbach Swisttal vom 11. Dezember 2008 in der Fassung vom 14. Februar 2013

Die Änderung tritt am 1. August 2013 in Kraft

Auf Grund des § 19 Absatz 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1979 (GV. NRW. S. 621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474) in Verbindung mit § 7 der Zweckverbandssatzung hat die Verbandsversammlung des Volkshochschulzweckverbandes Meckenheim - Rheinbach - Swisttal in ihrer Sitzung am 14. Februar 2013 folgende 4. Änderung der Gebührenordnung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Volkshochschule Meckenheim Rheinbach Swisttal vom 11. Dezember 2008 beschlossen:


Artikel 1

In § 5 - Teilnahmegebühren für Angebote zur musischen Ausbildung/Tätigkeit – werden die unter Ziffer 2 aufgelisteten unterrichtsfreien Tage um den Freitag nach Weiberfastnacht ergänzt.


Artikel 2

In § 5 - Teilnahmegebühren für Angebote zur musischen Ausbildung/Tätigkeit – werden die Gebührensätze unter Ziffer 4 wie folgt geändert:


4.1         Monatsgebühren für den Elementarunterricht

                                                                                   neu                     alt
             a) Eltern-Kindgruppe („Musikkarussell“)      23,50 Euro           22,50 Euro
             b) Musikalische Früherziehung (60 Min.)     25,50 Euro           24,50 Euro
             c) Sing- und Spielkreis (60 Min.)                21,50 Euro           20,50 Euro
             d) Sing- und Spielkreis (45 Min.)                19,00 Euro           18,00 Euro

4.2          Monatsgebühren für den Instrumental- und Vokalunterricht

                                                                                   neu                     alt 
             a) Gruppe (45 Min.)                                  28,50 Euro          27,50 Euro
             b) Gruppe (60 Min.)                                  33,50 Euro         32,50 Euro
             c) Dreiergruppe (45 Min.)                          42,50 Euro         41,50 Euro
             d) Zweiergruppe (45 Min.)                         49,00 Euro         48,00 Euro
             e) Einzelunterricht (30 Min.)                       64,50 Euro         63,50 Euro
             f) Einzelunterricht (45 Min.)                        86,00 Euro        85,00 Euro


Artikel 3

Die Änderung tritt am 1. August 2013 in Kraft.

 

Bekanntmachungsanordnung:

Die vorstehende Gebührenordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Verbandsvorsteher hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Volkshochschulzweckverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Rheinbach, 4. März 2013

gez. Petra Kalkbrenner
Vorsitzende der Zweckverbandsversammlung


Diese Bekanntmachung wurde im Amtsblatt am 20. März 2013 veröffentlicht.