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Bekanntmachung über die Auswahlentscheidung im Verfahren zum Abschluss eines Wegenutzungsvertrages für Errichtung und Betrieb eines Stromversorgungsnetzes gem. § 46 Abs. 3 S. 6 EnWG
Die Stadt Meckenheim hat im Verfahren zum Abschluss eines Wegenutzungsvertrages, der die Berechtigung vermittelt, das öffentliche Straßen- und Wegenetz für die Errichtung und den Betrieb eines Stromversorgungsnetzes zu nutzen („Stromkonzessionsvertrag“), eine Auswahlentscheidung getroffen. Die Auswahlentscheidung ist zu Gunsten der RWE Deutschland AG, Kruppstraße 5, 45128 Essen, gefallen. Die Stadt Meckenheim beabsichtigt, mit diesem Unternehmen den Vertrag mit einer Geltungsdauer von 20 Jahren ab dem 1. Januar 2014 abzuschließen.
Es wurde von der Stadt Meckenheim ein Auswahlverfahren durchgeführt, das den Grundprinzipien der Transparenz, Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit entsprach. Von den Energieversorgungsunternehmen, welche ihr Interesse bekundeten, haben zwei endgültige Angebote abgegeben. Die Auswertung führte zu dem Ergebnis, dass das Angebot der RWE Deutschland AG mit Blick insbesondere auf eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung das überzeugendste Angebot war.
Diese Bekanntmachung wurde im Amtsblatt am 18. Dezember 2013 veröffentlicht.