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Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Meckenheim am 26.01.2014

Binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 5.3.2014 einschließlich kann Einspruch erhoben werden

Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des/der Bürgermeisters/in festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben.
 

Wahlberechtigte 19346
Wähler/innen 10056
Ungültige Stimmen 47
Gültige Stimmen 10009

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Bewerber/in Name der Partei oder Wählergruppe, Kennwort Stimmen
Spilles, Bert CDU 6954
Diefenbach, Reinhard BfM 1822
Dr. Kuchta, Brigitte SPD 1233


Der Wahlausschuss stellte fest, dass der/die Bewerber/in Spilles, Bert (Wahlvorschlag Nr. 1) mit 6954 Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und diese/r damit gewählt ist.
Gemäß §39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl
- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der
   Wahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 05.03.2014, einschließlich, Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Meckenheim, den 31.01.2014
Holger Jung, Wahlleiter


Diese Bekanntmachung wurde im Amtsblatt am 5. Februar 2014 veröffentlicht.