Infoleiste

Topmeldungen

14. Blütenfest war ein voller Erfolg

weiterlesen

Ein LeseZeichen für Meckenheim

weiterlesen

Wer hilft bei der Europawahl?

weiterlesen

Turnusmäßiger Austausch der Wasserzähler mit dem Eichjahr 2018

weiterlesen

Familie gesucht! Können Sie sich vorstellen, ein Pflegekind aufzunehmen?

weiterlesen
Symbolbild Karriereleitern

Stellenportal Meckenheim.de

Karriere und Stellen
in der Stadtverwaltung

weiterlesen
Symbolbild Logo Facebook

Facebook

Meckenheim.de
ist bei Facebook.

weiterlesen

Öffnungszeiten

Stadtverwaltung
Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02225 917-0
Öffnungszeiten Bürgerservice
ohne Termin

Mi              7:30 bis 12:30 Uhr
Sonst nur mit Terminvergabe
https://termine.meckenheim.de/?rs
Per E-Mail: buergerbuero@meckenheim.de
Telefon für Termin nur Mo/Di/Do/Fr 9-10:30 Uhr + Di/Do 14-15 Uhr: 
(02225) 917-206/207/208

Weitere Kontaktdaten
Terminverwaltung Ara Displaying Images Cal

Termin- reservierung Bürgerservice

Zur Terminreservierung:

weiterlesen
Jungholzhalle Eingang

Veranstaltungen in der Jungholzhalle

Alle Informationen
zur Jungholzhalle:

weiterlesen
Symbolbild zur Wirtschaftsförderung online

Wirtschafts- förderung online!

Wirtschaftsförderung 
Meckenheim mit eigener Webseite:

weiterlesen
Symbolbild Familienlotsin

Familienlotsin

Ansprechpartnerin für unsere Familien
Hanna Esser
Telefon (02225) 917 289
hanna.esser@meckenheim.de

weiterlesen
Blütenkönigin Antonia Augenstein

Meckenheimer Blütenkönigin

Herzlich Willkommen
in Meckenheim

weiterlesen
Logo Mega - Meckenheimer Garantie für Ausbildung

MeGA

Meckenheimer
Garantie
für Ausbildung

weiterlesen
Symbolbild Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Zum Plakat
Symbolbild Fahrradfreundliches Meckenheim

Fahrrad- freundliches Meckenheim

Meckenheim ist als fahrrad- freundliche Stadt ausgezeichnet

weiterlesen
Hände

Stiftungen in Meckenheim

Bürgerstiftung und Lückert-Stiftung

weiterlesen

Aktuelle Freizeit-Termine

24.04-25.04.2024

"Psychiatrische Krankheitsbilder - eine Einführung für Laien"

weiterlesen

26.04.2024

"ADFC Fahrrad-Codier-Aktionen"

weiterlesen

05.05.2024

Dauerausstellung "7.000 Jahre Meckenheimer Geschichte"

weiterlesen

Kartierungen des Geologischen Dienstes NRW

Der Geologische Dienst NRW gibt folgendes bekannt

Der Geologische Dienst NRW in Krefeld, ein Landesbetrieb, wird im Sinne des Lagerstättengesetzes vom 4. Dezember 1934 (RGBl. S. 1223) in der Fassung vom 10. November 2001 (BGBl. S. 2992) Arbeiten für die bodenkundliche Landesaufnahme durchführen.

Zeitraum März - November 2014
Kreis Rhein-Sieg-Kreis
Stadt/Gemeinde Rhein-Sieg-Kreis
 



Die damit Beauftragten müssen zur Erledigung ihrer Untersuchungen fremde Grundstücke betreten. Die dazu entsprechenden Regelungen finden sich im Landesbodenschutzgesetz vom 9. Mai 2000 (LbodSchG §3 und§14), im Landesforstgesetz vom 24. April 1980 (LfoG §60 in der Fassung vom 9. Mai 2000) und im Landschaftsgesetz vom 21. Juli 2000 (LG §10).

Diese regionalen Untersuchungen dienen einer allgemeinen Bestandsaufnahme des Bodens und des Untergrundes.*) Die Ergebnisse der Aufnahme werden in amtlichen Karten veröffentlicht. Sie sind wichtige Unterlagen für viele Aufgaben, z. B. in der Land- und Forstwirtschaft (Bodennutzung, Bodenverbesserung, Erosionsschutz, Holzartenwahl), im Bauwesen, bei der Planung und Landespflege (Landesplanung, Bauleitplanung, Naturschutz), im Landeskulturbau und in der Wasserwirtschaft (ent- und bewässerungsbedürftige Flächen) sowie für die wissenschaftliche Forschung und den naturkundlichen Unterricht.

Im Rahmen der Kartierungen sind kleine Handbohrungen notwendig, stellenweise auch Aufgrabungen zur Entnahme von Bodenproben. Auf Grund der vorbezeichneten Gesetze haben Grundstückseigentümer den vom Geologischen Dienst NRW beauftragten Personen das Betreten ihrer Grundstücke, mit Ausnahme von Wohngebäuden sowie die Vornahme der genannten Außenarbeiten jederzeit zu gestatten. Etwaige durch die Inanspruchnahme entstehende Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt. Die durch Dienstausweise mit Lichtbild sich ausweisenden Beauftragten des Geologischen Dienstes NRW werden auf die landwirtschaftlichen Belange und die derzeitige Nutzung der Grundstücke weitgehend Rücksicht nehmen.

Es wird gebeten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geologischen Dienstes NRW bei ihren Aufgaben zu unterstützen.