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Jugendhilfeausschuss beschließt Änderungen der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
Geänderte Richtlinien treten zum 1. April 2014 in Kraft
Zum 1. April 2014 treten geänderte Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Kraft – so hat es der Jugendhilfeausschuss der Stadt Meckenheim am 11. März 2014 beschlossen. Diese Richtlinien regeln die Förderung von Trägern der Freien Jugendhilfe.
Eine wesentliche Änderung ist die Anhebung der Altersgrenze zur Förderung von gehandicapten Teilnehmern. Diese können bei inklusiven Maßnahmen zukünftig bis zum Alter von 35 anstatt wie bisher 27 Jahren, gefördert werden.
Der Zuschuss bei Ferienfreizeiten wird von 2,00 € auf 2,50 € pro Tag und Teilnehmer angehoben. Somit werden Freizeiten und Naherholungen in gleicher Höhe bezuschusst.
Als Förderungsvoraussetzung für eine Naherholung wird die Mindestdauer von 5 auf 4 Tage herabgesetzt. Hierbei können eingesetzte Jugendgruppenleiter bereits ab einem Alter von 14 Jahren gefördert werden, sofern sie eine Jugendgruppenleiterausbildung absolviert haben.
Weiterhin ist bei Feriennaherholungen, Freizeiten und Internationalen Begegnungen eine Bezuschussung von bis zu 3 Teilnehmern je Maßnahme aus angrenzenden Jugendamtsbezirken möglich.
Zukünftig können nur Träger gefördert werden, die mit der Stadt Meckenheim eine Vereinbarung auf Grundlage eines entsprechenden Konzeptes zur Sicherstellung des Kinderschutzes abgeschlossen haben. Diese neue Bestimmung ist begründet durch das zum 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz.
Förderrichtlinien und Antragsvordrucke können hier: heruntergeladen werden.
Für Rückfragen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit steht die Jugendpflegerin der Stadt Meckenheim, Hanna Esser, zur Verfügung. Telefon: (02225) 917289, E-Mail: hanna.esser@meckenheim.de
Diese Bekanntmachung wurde im Amtsblatt am 2. April 2014 veröffentlicht.