Infoleiste

Topmeldungen

E-Lastenräder testen

weiterlesen

Ein LeseZeichen für Meckenheim

weiterlesen

Wer hilft bei der Europawahl?

weiterlesen

Turnusmäßiger Austausch der Wasserzähler mit dem Eichjahr 2018

weiterlesen

Familie gesucht! Können Sie sich vorstellen, ein Pflegekind aufzunehmen?

weiterlesen
Symbolbild Karriereleitern

Stellenportal Meckenheim.de

Karriere und Stellen
in der Stadtverwaltung

weiterlesen
Symbolbild Logo Facebook

Facebook

Meckenheim.de
ist bei Facebook.

weiterlesen

Öffnungszeiten

Stadtverwaltung
Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02225 917-0
Öffnungszeiten Bürgerservice
ohne Termin

Mi              7:30 bis 12:30 Uhr
Sonst nur mit Terminvergabe
https://termine.meckenheim.de/?rs
Per E-Mail: buergerbuero@meckenheim.de
Telefon für Termin nur Mo/Di/Do/Fr 9-10:30 Uhr + Di/Do 14-15 Uhr: 
(02225) 917-206/207/208

Weitere Kontaktdaten
Terminverwaltung Ara Displaying Images Cal

Termin- reservierung Bürgerservice

Zur Terminreservierung:

weiterlesen
Jungholzhalle Eingang

Veranstaltungen in der Jungholzhalle

Alle Informationen
zur Jungholzhalle:

weiterlesen
Symbolbild zur Wirtschaftsförderung online

Wirtschafts- förderung online!

Wirtschaftsförderung 
Meckenheim mit eigener Webseite:

weiterlesen
Symbolbild Familienlotsin

Familienlotsin

Ansprechpartnerin für unsere Familien
Hanna Esser
Telefon (02225) 917 289
hanna.esser@meckenheim.de

weiterlesen
Blütenkönigin Antonia Augenstein

Meckenheimer Blütenkönigin

Herzlich Willkommen
in Meckenheim

weiterlesen
Logo Mega - Meckenheimer Garantie für Ausbildung

MeGA

Meckenheimer
Garantie
für Ausbildung

weiterlesen
Symbolbild Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Zum Plakat
Symbolbild Fahrradfreundliches Meckenheim

Fahrrad- freundliches Meckenheim

Meckenheim ist als fahrrad- freundliche Stadt ausgezeichnet

weiterlesen
Hände

Stiftungen in Meckenheim

Bürgerstiftung und Lückert-Stiftung

weiterlesen

Aktuelle Freizeit-Termine

20.04.2024

"Krönungsball"

weiterlesen

20.04.2024

"Samstagstour des ADFC Meckenheim"

weiterlesen

20.04-21.04.2024

"Die Jurassic Live Tour gastiert wieder in Meckenheim!"

weiterlesen

Haushaltssatzung 2014

VHS - Zweckverband Meckenheim - Rheinbach - Swisttal

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878) in Verbindung mit den §§ 8, 19 Abs.2 und 29 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Oktober 1979 (GV. NRW. S. 621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Oktober 2012 (GV.NRW. S. 474) hat die Verbandsversammlung des Volkhochschulzweckverbandes Meckenheim – Rheinbach - Swisttal in ihrer Sitzung am 12. März 2014 folgende Haushaltssatzung 2014 beschlossen:

§ 1
 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbands voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf                                                 2.352.821 EURO
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                     2.352.821 EURO

im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                 2.330.416 EURO
Gesamtbetrag der Auszahlungen                                          2.319.977 EURO

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf                                                    0 EURO
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf                                             5.600 EURO
festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage bzw. der allgemeinen Rücklage wird nicht veranschlagt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Die Verbandsumlage wird auf 865.016 EURO festgesetzt und gemäß § 21 der Verbandssatzung wie folgt auf die Verbandsmitglieder verteilt:

       Meckenheim    264.130 EURO
       Rheinbach       392.696 EURO
       Swisttal           208.190 EURO

§ 7

Zur flexiblen Ausführung des Haushaltes wird folgendes bestimmt:
Der Haushalt des Volkshochschulzweckverbandes Meckenheim Rheinbach Swisttal ist in Produkte untergliedert. In den gebildeten Produkten sind die Gesamtsummen der Erträge und Aufwendungen bzw. der Ein- und Auszahlungen des Produktes für die Haushaltsführung verbindlich (Teilergebnispläne). Das gleiche gilt für Ein- und Auszahlungen für Investitionen.
Alle Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen innerhalb eines Produktes sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme der Verfügungsmittel der Vorsitzenden der Zweckverbandsversammlung / des Zweckverbandsvorstehers / VHS-Direktors, der Personalaufwendungen/-auszahlungen, der Ansätze für Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen, der Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund von Beschlüssen der Zweckverbandsversammlung zu leisten sind, der Abschreibungen und der Aufwendungen und Auszahlungen, denen zweckgebundene Erträge/Einzahlungen gegenüberstehen.
Mehrerträge bei den einzelnen Produkten berechtigen zu Mehraufwendungen in diesem Produkt. Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 19 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der aktuellen Fassung erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung der Verbandsumlage wurde durch den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Verfügung vom 18. März 2014 erteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in Verbindung mit der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Verbandsvorsteher hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Volkshochschulzweckverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Rheinbach, den 25. März 2014

gez. Petra Kalkbrenner
Vorsitzende der Verbandsversammlung

Diese Bekanntmachung wurde im Amtsblatt am 9. April 2014 veröffentlicht.