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Öffentliche Bekanntmachung
Zugelassene Wahlvorschläge für die Kommunalwahl in der Stadt Meckenheim am 25.05.2014
Nach §§ 19, 46 b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Verbindung mit §§ 30, 31 Abs. 4, 75 b Abs. 7 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) gebe ich bekannt, dass der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 10.04.2014 folgende Wahlvorschläge für die Kommunalwahl in der Stadt Meckenheim zugelassen hat:
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Diese Bekanntmachung wurde im Amtsblatt am 23. April 2014 veröffentlicht.