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Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadtwerke der Stadt Meckenheim für das Geschäftsjahr 2012

Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 2. April 2014 den Jahresabschluss der Stadtwerke der Stadt Meckenheim für das Geschäftsjahr 2012 festgestellt. Der Beschluss lautet:

1. Der Jahresabschluss mit Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AKKURATA Treuhand GmbH in Köln vom 17. Februar 2014 über die Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht der Stadtwerke vom 12. Februar 2014 für das Geschäftsjahr 2012 der Stadtwerke der Stadt Meckenheim werden in der vorliegenden Form anerkannt.

2. Der Jahresüberschuss wird dem Vorschlag der Betriebsleitung entsprechend in Höhe von 63.377,29 Euro auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Der Betriebsausschuss spricht der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2012 Entlastung aus.

4. Dem Rat der Stadt Meckenheim erteilt für das Wirtschaftsjahr 2012 dem Betriebsausschuss Entlastung.

Abschließender Vermerk der GPA NRW
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke der Stadt Meckenheim für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Akkurata Treuhand GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand landesweit einheitlich berechneter Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 20.05.2014
GPA NRW
Im Auftrag
Wilma Wiegand (Siegel)

Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2012 liegen zur Einsichtnahme während der Büroöffnungszeiten montags von 7:30 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr und dienstags bis freitags von 7:30 bis 12:30 Uhr sowie nachmittags nach Terminvereinbarung im Verwaltungsgebäude Reginahof, Bahnhofstraße 25, Zimmer 1.06, bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses öffentlich aus.

Meckenheim, den 10. Juli 2014
Pia-Maria Gietz
Betriebsleiterin
 

Die Amtliche Bekanntmachung ist am 16. Juli 2014 im Amtsblatt der Stadt Meckenheim veröffentlicht worden!