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Bekanntmachung und Einladung zum Termin über die Erörterung der Bauleitplanung mit den Bürgern / Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 117a „Auf dem Höchst“

Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2012 die Aufstellung des Meckenheim Logo KleinBebauungsplanes Nr. 117a „Auf dem Höchst“gemäß § 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) auf der Grundlage der jeweils vorliegenden Plankarte beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.
Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2013 die Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Scoping) gemäß § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sowie in seiner Sitzung am 29. Oktober 2014 die erneute frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

In Ausführung dieses Beschlusses findet am 13. November 2014, 18 Uhr, im Verwaltungsgebäude Im Ruhrfeld 16, Sitzungssaal S 5 ein Besprechungstermin mit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern statt.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich eingeladen, sich an dem Verfahren zur Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) zu beteiligen und die Planinhalte mit dem Planer und den Vertretern der Verwaltung zu erörtern.

Bebauungsplan Nr. 117a „Auf dem Höchst“

Vorbemerkungen
Die Stadt Meckenheim hat im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Rheinbach eine gemeinsame Steuerung von Windenergieanlagen vorgenommen. Durch Aufnahme von Konzentrationszonen in den jeweiligen Flächennutzungsplänen wurde eine qualifizierte Standortzuweisung von Windenergieanlagen in den jeweiligen Stadtgebieten vorgenommen und die gemeindespezifischen Konzentrationszonen aufeinander abgestimmt und einander zugeordnet. Darüber hinaus wurden durch Aufstellung von abgestimmten Bebauungsplänen innerhalb der Konzentrationszonen detaillierte Regelungen zum Immissionsschutz und zum Landschaftsschutz vorgenommen und insbesondere die Höhe der baulichen Anlagen geregelt. Als zulässige Gesamthöhe wurde festgesetzt, dass die Windenergieanlagen eine Gesamthöhe (Rotorblattspitze) von 50 m nicht überschreiten dürfen. Der Bebauungsplan Nr. 117 „Auf dem Höchst“ der Stadt Meckenheim ist seit der öffentlichen Bekanntmachung am 4. August 2004 rechtskräftig. Der Bebauungsplan Nr. 65 „Bremeltal“ der Stadt Rheinbach hat am 1. September 2004 Rechtskraft erlangt. Windenergieanlagen wurden innerhalb der Bebauungspläne bisher noch nicht errichtet.
Sowohl in Meckenheim als auch in Rheinbach sind aktuelle Entwicklungen und politische Zielvorgaben Anlass, die Feinsteuerung von Windenergieanlagen in den Gebieten der Bebauungspläne Nr. 117a „Auf dem Höchst“ und Nr. 65 „Bremeltal“ zu überarbeiten, auf aktuelle technische, planerische und rechtliche Rahmenbedingungen einzugehen und die Windenergienutzung in den Bebauungsplangebieten nachhaltig und zukunftsfähig auszugestalten.
Das Bauleitplanverfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 117 „Auf dem Höchst“ (Neuaufstellung: B-Plan 117a) der Stadt Meckenheim wird in enger interkommunaler Kooperation mit der Stadt Rheinbach durchgeführt, da es sich sowohl um abgestimmte Konzentrationszonen als auch um abgestimmte Bebauungspläne handelt. Zur Verfahrenssynchronisation wurden in beiden Städten ein möglichst zeitgleicher Aufstellungsbeschluss und der Beschluss über eine Veränderungssperre gefasst sowie die notwendigen Veröffentlichungen vorgenommen. Die Bebauungspläne sollen im Sinne einer Angebotsplanung Baurecht für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen schaffen und verbindliche Nutzungsmöglichkeiten und Zulässigkeiten definieren.

Anlass und Ziel der Planung
Die Stadt Meckenheim hat sich im Jahr 2012 mit den sechs Kommunen der ILEK-Region Rhein-Voreifel zu einem Bündnis für Klimaschutz zusammengeschlossen. Gleichzeitig wurde durch den Hauptausschuss der Stadt Meckenheim die Entscheidung getroffen Haushaltsmittel für die Erstellung eines „Integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Kommunen der ILEK-Region Rhein Voreifel zu Verfügung zu stellen.
Da die Kommunen Rheinbach und Bornheim bereits über ein Klimaschutzkonzept verfügen, haben die Kommunen Meckenheim Alfter, Wachtberg, und Swisttal die Erstellung eines gemeinsamen Klimaschutzkonzeptes beauftragt. Der Auftrag zur Erstellung des Klimaschutzkonzeptes wurde an ein Fachplanungsbüro in Bonn erteilt. Die ILEK-Kommunen Meckenheim, Alfter, Swisttal und Wachtberg wollen zusammen mit den Städten Bornheim und Rheinbach ihre energiepolitische Zusammenarbeit mit einem „Bündnis für Klimaschutz“ intensivieren. Dabei soll auf den bisherigen Ergebnissen der Interkommunalen ILEK-Zusammenarbeit beim Thema „Erneuerbare Energien, Energieeffizienz“ aufgebaut werden. Vor diesem Hintergrund haben die vier Kommunen beschlossen ein gemeinsames Klimaschutzkonzept erarbeiten zu lassen. Ein wesentliches Ziel des gemeinsamen Klimaschutzkonzeptes ist es, eine Übersicht über die kommunalen Tätigkeitsfelder zum Klimaschutz zu geben und gleichzeitig einen Handlungs- und einen Zeitrahmen für ein möglichst effektives Verwaltungshandeln zur Energie-, CO2- und Kosteneinsparung der Kommunen in der Region abzustecken. Aus dem Klimaschutzkonzept sollen auch kommunal differenzierte Teilkonzepte zur konkreten Umsetzung von Maßnahmen identifiziert werden. Ein zentraler Arbeitsschritt des integrierten Klimaschutzkonzeptes ist die Aufstellung eines Maßnahmekataloges, in dem diejenigen Maßnahmen und Aktionen beschrieben werden, die in den ILEK-Kommunen ergriffen werden können, um wirksame Beiträge zum Klimaschutz zu erreichen. Insgesamt wurden 41 Maßnahmen zusammengetragen. Anhand qualitativer Kriterien wurden aus dieser Liste 24 Maßnahmen ausgewählt, welche ein hohes Klimaschutzpotenzial aufweisen, welche sich für die gemeindeübergreifende Bearbeitung eignen und deren Umsetzbarkeit als gut eingeschätzt wird. Als eine der Maßnahmen (P1) wurde die Nutzung der Windenergie vorgeschlagen. Der Maßnahmenvorschlag zur Nutzung der Windenergie weist ein besonders hohes Klimaschutzpotenzial auf. Er kann von den Kommunen einzeln, aber auch in der Zusammenarbeit mit benachbarten Kommunen umgesetzt werden. Da die Windenergie in den meisten Kommunen das größte Einzelsparpotenzial zur CO2- Minderung aufweist, stellt ihre Nutzung eine vordringliche Maßnahme dar. Zielsetzung dieses Maßnahmenvorschlages ist es, die rechtlichen Grundlagen für die Windenergienutzung zu schaffen und dabei die örtliche Einbindung der Windenergienutzung im Blick zu haben. Unter den erneuerbaren Energieträgern ist es vor allem die Windenergie, die einen überdurchschnittlichen Beitrag leisten kann. Die Windenergie liefert in den Kommunen zwischen 60 % und 75 % der CO2 –Minderungspotentiale in diesem Handlungsfeld. Es wird ganz deutlich, dass die Windenergie auch in dem Binnenlandstandort wie der Köln-Bonner Bucht einen unverzichtbaren Beitrag zum Umbau des Energiesystems und zum Ausbau des Klimaschutzes bringen kann.
Anlass für die Planungen in Meckenheim ist die Konkretisierung der strategischen Ziele des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes“ im Hinblick auf Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien als eindeutige politische Zielvorgabe, welches unter anderem die Zielsetzung hat, die Möglichkeiten der Windenergienutzung innerhalb der Konzentrationszone bzw. des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Meckenheim Nr. 117a „Auf dem Höchst“ zu optimieren.
Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit ist von beiden Städten ein entsprechender Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 117a „Auf dem Höchst“ am 19. Dezember 2012 durch den Rat der Stadt Meckenheim und für den Bebauungsplan Nr. 65 „Bremeltal“ durch den Rat der Stadt Rheinbach am 26. November 2012 beschlossen worden. Zur Sicherung der Planung sind gleichzeitig Veränderungssperren für die Plangebiete erlassen worden.

Ziele der Planung
Wesentliche Ziele der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 117a „Auf dem Höchst“ der Stadt Meckenheim und Nr. 65 „Bremeltal“ der Stadt Rheinbach, sind:

  • Festsetzung von Sondergebieten für die Windenergienutzung
  • eine Anpassung der zulässigen Gesamthöhe der baulichen Anlagen, voraussichtlich zwischen 100 m und 150 m, sowie
  • alle umweltrelevanten Informationen frühzeitig zu ermitteln, um qualifiziert und frühzeitig beispielsweise Artenschutzbelange oder Belange des Landschafts- und Immissionsschutzes in die Planung zu integrieren.

Planungsstand
Da die weitere Erarbeitung der Bauleitplanverfahren durch ein Planungsbüro erfolgen sollte, wurde die Vergabe von Planungsleistungen (Bebauungsplanung nebst Fachgutachten) durchgeführt. In dem Auswahlverfahren konnte sich das Planungsbüro LANGE GbR aus Moers durchsetzen, welches mit der Erarbeitung der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 117a „Auf dem Höchst“ beauftragt wurde.
In seiner Sitzung am 11. Dezember 2013 hat der Rat der Stadt Meckenheim beschlossen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 117a „Auf dem Höchst“ berührt werden kann, gemäß § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne eines Scopings aufzufordern. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15. Januar 2014 um Abgabe ihrer Stellungnahme bis zum 17. Februar 2014 gebeten.
Am 26. März 2014 fand ein Abstimmungsgespräch mit der unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises statt, in dem wesentliche umweltrelevante Themen diskutiert und der artenschutzrechtliche Kartierbedarf im Planungsraum festgelegt wurde. Im Rahmen der Artenschutzprüfung Stufe 1 hat das Planungsbüro LANGE die bei den einschlägigen Fachstellen vorhandenen Daten zum Vorkommen planungsrelevanter Arten abgefragt und im März mit der faunistischen Erfassung der Brutvögel, Horste, dämmerungs- und nachtaktiver Arten, Rastvögel/Durchzüglern im Frühjahr sowie der Fledermäuse im Untersuchungsraum begonnen. Die Überprüfung ergab bisher weder für Windenergieanlagen(WEA)-empfindliche Vögel noch für Fledermäuse eine bedeutsame oder flächenbezogene Signifikanz. Planbedeutsame Einschränkungen sind derzeit weder für den Bau noch für den Betrieb der Windenergieanlagen ablesbar oder erkennbar. Eine Flächeneinschränkung auf Grund artenschutzrechtlicher Spezifika liegt derzeit nicht vor. Die artenschutzrechtliche Kartierung wird im Frühjahr 2015 abgeschlossen.
Die in der frühzeitigen Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden von dem Planungsbüro ausgewertet, um die darin enthaltenen Hinweise in der weiteren Planung berücksichtigen zu können. Sie sind weitestgehend in die allgemeine Raumanalyse des Plangebietes und seiner eventuell betroffenen Umgebungsfläche eingeflossen.

Vorstellung der Planungsvarianten
Um eine Vorstellung der möglichen späteren Nutzung und Ausgestaltung des geplanten Windparks zu erhalten, wurden durch das Planungsbüro verschiedene Layouts des Windparks mit Windenergieanlagen in den Höhen 100 m, 125 m und 150 m erarbeitet.
Auf Grundlage der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat das Planungsbüro die Flächen im Geltungsbereich ermittelt, auf denen Windenergieanlagen nicht oder nur beschränkt möglich sind. Die Ergebnisse sind abhängig von der Höhe der jeweiligen WEA als Restriktionsflächen dargestellt. Aus den Restriktionsflächen ergeben sich wiederum Potenzialflächen, auf denen die Errichtung einer WEA grundsätzlich möglich ist.
Vorab besteht die Möglichkeit im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung – die ab dem 5. November 2014 stattfindet- sich über den Inhalt und Ziel der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 117a „Auf dem Höchst“ zu informieren. Die Unterlagen stehen auf der Internetseite der Stadt Meckenheim http://www.o-sp.de/meckenheim/plan/verfahren.php  ab dem v. g. Zeitpunkt zum Lesen und Download bereit.
Ferner haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Planvarianten zum Vorentwurf der Neuaufstellung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch während der Dienststunden in der Zeit vom 5. November 2014 bis 4. Dezember 2014 in der Stadtverwaltung Meckenheim, Bahnhofstraße 22, Erdgeschoss, Fachbereich 61 Stadtplanung, Liegenschaften, Zimmer-Nrn: 0.26, 0.28 und 0.29 einzusehen und ggf. zur Planung Anregungen vorzubringen oder zur Niederschrift zu äußern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 117a „Auf dem Höchst liegt westlich der Kernstadt Meckenheims und umfasst eine Fläche von 110 ha. Der Geltungsbereich der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes ist in dem zu dieser Bekanntmachung abgedruckten Übersichtsplan als Anlage 1 dargestellt.

Bekanntmachungsanordnung
für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vom 31. Oktober 2014

  1. Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 29. Oktober 2014 die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), Bürgererörterung sowie der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beauftragt.
  2. Hiermit wird gemäß § 52 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW i. V. m. § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO – durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Beschlusses über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange mit dem Beschluss des Rates vom 29. Oktober 2014 übereinstimmt.
  3. Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO – verfahren worden ist.
  4. Der vorstehende Beschluss des Rates der Stadt Meckenheim vom 29. Oktober 2014 über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Meckenheim, 31. Oktober 2014

STADT MECKENHEIM
Bert Spilles
Bürgermeister
 

Übersichtsplan zum räumlichen Geltungsbereich
Bebauungsplan Nr. 117a "Auf dem Höchst" 

Die Amtliche Bekanntmachung ist am 5. November 2014 im Amtsblatt der Stadt Meckenheim veröffentlicht worden!