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Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung - Bebauungsplan Nr. 117a „Auf dem Höchst“

Die Städte Meckenheim und Rheinbach überplanen zurzeit ihre Flächen für die Windenergienutzung. Sowohl in Meckenheim als auch in Rheinbach sind aktuelle Entwicklungen und politische Zielvorgaben Anlass, die Feinsteuerung von Windenergieanlagen in den Gebieten der jeweiligen Bebauungspläne zur Ausweisung von Windkonzentrationszonen zu überarbeiten, auf aktuelle technische, planerische und rechtliche Rahmenbedingungen einzugehen und die Windenergienutzungen in den Bebauungsplangebieten nachhaltig und zukunftsfähig auszugestalten.
Hierbei wird großer Wert darauf gelegt, die Bürgerinnen und Bürger über die Planungsabsichten umfassend zu informieren und frühzeitig mit der Bürgerschaft in den Dialog zu treten.
Aus diesem Grunde sind im Zuge der Bauleitplanverfahren für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 117a „Auf dem Höchst“ der Stadt Meckenheim sowie des Bebauungsplanes Nr. 65 „Bremeltal“ der Stadt Rheinbach zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung Informationsveranstaltungen in den jeweiligen Städten vorgesehen.
Zur Bürgerinformationsveranstaltung über die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 117a „Auf dem Höchst“ lädt die Stadt Meckenheim alle interessierte Bürgerinnen und Bürger

am Donnerstag, 20. November 2014, um 18.30 Uhr, in den Sitzungssaal (S 1), Im Ruhrfeld 16 ein.

Neben einer umfassenden Information der Teilnehmer zur Meckenheimer Planung ist es Ziel der Veranstaltung einen Austausch zwischen der Bürgerschaft und den für die Erarbeitung des Bebauungsplanes zuständigen Planern und weiteren Experten zu ermöglichen. Ferner besteht die Möglichkeit im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung – die ab dem 5. November 2014 stattfindet – sich über den Inhalt und Ziel der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 117a „Auf dem Steinbüchel“ zu informieren. Zusätzlich stehen die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Meckenheim www.o-sp.de/meckenheim/plan/verfahren.php  ab dem v. g. Zeitpunkt zum Einsehen und Download bereit.
Des Weiteren haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die erläuterten Planvarianten zum Vorentwurf der Neuaufstellung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch während der Dienststunden in der Zeit vom 5. November 2014 bis 4. Dezember 2014 im Rathaus Meckenheim, Bahnhofstraße 22, Erdgeschoss, Zimmer Nr.: 0.26, 0.27 und 0.29 einzusehen und ggf. zur Planung Anregungen vorzubringen oder zur Niederschrift zu äußern.
An der Bürgerinformationsveranstaltung kann jede Interessierte und jeder Interessierter teilnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich Fragen zu der Meckenheimer Windkonzentrationszone behandelt werden. Für die auf Rheinbacher Gebiet befindliche Windkonzentrationszone ist eine eigenständige Informationsveranstaltung am 18. November 2014, um 18.30 Uhr in der Stadthalle Rheinbach, Villeneuver Straße 5 in 53359 Rheinbach geplant.
Ich freue mich auf Ihr Kommen und hoffe auf eine rege Teilnahme!

Mit freundlichen Grüßen

Bert Spilles
Bürgermeister
 

Die Amtliche Bekanntmachung ist am 5. November 2014 im Amtsblatt der Stadt Meckenheim veröffentlicht worden!