Infoleiste

Topmeldungen

Förderverein für die interkommunale Öffentliche Bücherei gründen

weiterlesen

Neuer Wirtschaftsnewsletter erschienen!

weiterlesen

Gehwegverbreiterung in Altendorf-Ersdorf erfolgreich abgeschlossen

weiterlesen

14. Blütenfest in Meckenheim

weiterlesen

Wer hilft bei der Europawahl?

weiterlesen

Verlängerter Badespaß in den Osterferien

weiterlesen

Bürgerstiftung Meckenheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter (m/w/d)

weiterlesen
Symbolbild Karriereleitern

Stellenportal Meckenheim.de

Karriere und Stellen
in der Stadtverwaltung

weiterlesen
Symbolbild Logo Facebook

Facebook

Meckenheim.de
ist bei Facebook.

weiterlesen

Öffnungszeiten

Stadtverwaltung
Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02225 917-0
Öffnungszeiten Bürgerservice
ohne Termin

Mi              7:30 bis 12:30 Uhr
Sonst nur mit Terminvergabe
https://termine.meckenheim.de/?rs
Per E-Mail: buergerbuero@meckenheim.de
Telefon für Termin nur Mo/Di/Do/Fr 9-10:30 Uhr + Di/Do 14-15 Uhr: 
(02225) 917-206/207/208

Weitere Kontaktdaten
Terminverwaltung Ara Displaying Images Cal

Termin- reservierung Bürgerservice

Zur Terminreservierung:

weiterlesen
Jungholzhalle Eingang

Veranstaltungen in der Jungholzhalle

Alle Informationen
zur Jungholzhalle:

weiterlesen
Symbolbild zur Wirtschaftsförderung online

Wirtschafts- förderung online!

Wirtschaftsförderung 
Meckenheim mit eigener Webseite:

weiterlesen
Symbolbild Familienlotsin

Familienlotsin

Ansprechpartnerin für unsere Familien
Hanna Esser
Telefon (02225) 917 289
hanna.esser@meckenheim.de

weiterlesen
Blütenkönigin Antonia Augenstein

Meckenheimer Blütenkönigin

Herzlich Willkommen
in Meckenheim

weiterlesen
Logo Mega - Meckenheimer Garantie für Ausbildung

MeGA

Meckenheimer
Garantie
für Ausbildung

weiterlesen
Symbolbild Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Zum Plakat
Symbolbild Fahrradfreundliches Meckenheim

Fahrrad- freundliches Meckenheim

Meckenheim ist als fahrrad- freundliche Stadt ausgezeichnet

weiterlesen
Hände

Stiftungen in Meckenheim

Bürgerstiftung und Lückert-Stiftung

weiterlesen

Aktuelle Freizeit-Termine

04.04-15.04.2024

"Reise zum Nabel Italiens nach Rieti"

weiterlesen

07.04.2024

Dauerausstellung "7.000 Jahre Meckenheimer Geschichte"

weiterlesen

10.04.2024

"Wichtige Informationen für Ihren Haushalt"

weiterlesen

2. Änderungssatzung vom 11. Dezember 2014 zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Meckenheim vom 20. November 2003

Aufgrund des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz –BestG NRW) vom 17.06.2003 (GV NRW, S. 313) in Verbindung mit den §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712 / SGV NRW 610), zuletzt geändert, § 2 durch Gesetz vom 15.06.1999 (GV NRW S. 386 / 390), § 6 durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV NRW S. 380) und mit § 36 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) der Stadt Meckenheim vom 20. November 2003 hat der Rat der Stadt Meckenheim in seiner Sitzung am 10. Dezember 2014 folgende 2. Änderungssatzung beschlossen:

Artikel I

§ 2 erhält folgende Fassung:
§ 2
Gebührensätze

Es werden folgende Gebühren erhoben:
Erwerb eines Nutzungsrechtes an Grabstätten

Ziffer Grabstätte Friedhöfe Friedhof
1.1 je Wahlgrabstätte Alter Friedhof - Bonner Straße - und Lüftelberg Waldfriedhof,
Wachtbergstraße
1.1.1 für Personen unter
5 Jahren
902,75 € 1.471,75 €
1.1.2 für Personen ab
5 Jahren
2.340,00 € 2.803,00 €
 
1.2
 
je Urnengrabstätte 1.348,00 € 1348,00 €
 
1.3
 
je Rasenwahlgrab wird nicht angeboten 3.012,00 €
1.4 je Grabstätte
im Aschestreufeld
wird nicht angeboten 2.245,80 €
 
1.5 je Stellplatz in der
Urnenwand
1.492,00 € wird nicht angeboten
1.6 je Baumgrab
(pro Röhre)
 
wird nicht angeboten 3.225,00 €
 

Erwerb eines Nutzungsrechtes an Reihengrabstätten

Ziffer Grabstätte Friedhöfe Friedhof
  je Reihengrabstätte Alter Friedhof _- Bonner Straße - und Lüftelberg Waldfriedhof,
Wachtbergstraße
3.1 für Personen unter
5 Jahren
901,50 € wird nicht angeboten
3.2 für Personen ab
5 Jahren
2.335,00 € wird nicht angeboten


Erwerb eines Nutzungsrechtes an einer Grabstätte für anonyme Bestattung

Ziffer Grabstätte Friedhöfe Friedhof
  je Grabstätte Alter Friedhof _- Bonner Straße - und Lüftelberg Waldfriedhof,
Wachtbergstraße
4.1 für eine Sargbestattung wird nicht angeboten 1.099,25 €
 
4.2 für eine Urnenbestattung wird nicht angeboten 1.348,00 €
 


Bestattungen

auf den Friedhöfen Alter Friedhof, Waldfriedhof und Lüftelberg

6.1 Sargbestattung (Einfachgrab)
6.1.1 Personen unter 5 Jahren 495,00 €
6.1.2 Personen ab 5 Jahren 701,00 €

6.2 Tiefbestattung
6.2.1 Personen unter 5 Jahren 525,00 €
6.2.2 Personen ab 5 Jahren 728,00 €

6.3 Urnenbestattung 304,00 €

6.4 Aschenausstreuung durch die Bestattungspflichtigen 304,00 €

6.5 Beisetzung durch die Friedhofsverwaltung
(Urnenwand, Baumgrab, Aschestreufeld) 198,00 €

6.6 Beisetzung für anonyme Urnenbestattung 327,00 €

6.7 Beisetzung für anonyme Sargbestattung 525,00 €

Ausbettungen
Die Gebühren richten sich nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand (59,00 € pro 15 Minuten)

Umbettungen
Die Gebühren richten sich nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand (59,00 € pro 15 Minuten).

Die Friedhofsverwaltung führt bei Aus- und Umbettungen lediglich das Öffnen des Grabes bis zum Sargdeckel bzw. bis zu den noch vorhandenen Überresten sowie das Verfüllen des Grabes durch. Das Freilegen des Sarges sowie das Bergen der Überreste müssen von Fachunternehmen vorgenommen werden.
Alle weiteren Verwaltungsgebühren für Genehmigungen zur Errichtung oder Änderung von Grabmalen und Einfassungen werden nach tatsächlichem Zeitaufwand (59,00 € pro 15 Minuten) erhoben und von der Friedhofsverwaltung festgesetzt.

Sonstige Genehmigungen
auf den Friedhöfen Alter Friedhof, Waldfriedhof und Lüftelberg

a) Zulassung von Gewerbetreibenden 59,00 €
b) Tageszulassungskarte 30,00 €
c) Übertragung der Rechte an einer Grabstätte 12,00 €
d) Genehmigung der Ausbettung oder Umbettung im Auftrag der Friedhofsverwaltung 59,00 €


Artikel II

§ 5
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung:

Die vorstehende Änderungssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Meckenheim, den 11. Dezember 2014

Bert Spilles
Bürgermeister
 

Die Amtliche Bekanntmachung ist am 23. Dezember 2014 im Amtsblatt der Stadt Meckenheim veröffentlicht worden!