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14. Satzung vom 16.12.2014 zur Änderung der Satzung über die Reinigung von Straßen und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 31.12.1976

Aufgrund des §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV NRW S. 878), der §§ 3 und 4 des Gesetztes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW) vom 18.12.1975 (GV NRW S. 706), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Oktober 2014 (GV NRW S. 622) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 12) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 687), hat der Rat der Stadt Meckenheim am 10.12.2014 folgende 14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung von Straßen und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 31.12.1976 beschlossen:

Artikel I

Das Straßenverzeichnis als Anlage zur Satzung über die Reinigung von Straßen und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 31.12.1976 in der Fassung der 13. Änderungssatzung vom 12.12.2006 wird um folgende Straßenzüge ergänzt:

Straßen (Fahrbahnen) Nutzung
der
Straße
a) Kehrdienst
und/oder
b) Winterwartung
gemäß § 2 auf die Anlieger übertragen
DSt Bemerkungen
    Meckenheim    
Auf dem Rott AV a) + b) - nach Ausbau
Gerhard-Fey-Straße AV a) + b) - nach Ausbau
Solitärweg AV a) + b) - nach Ausbau
Stecklingsweg AV a) + b) - nach Ausbau
Wilhelm-Ley-Straße AV a) + b) - nach Ausbau
Wilhelm-Offermann-Straße AV a) + b) - nach Ausbau

 

 

 

 

 

Straßen (Fahrbahnen)
Nutzung
der
Straße
a) Kehrdienst
und/oder
b) Winterwartung
gemäß § 2 auf die Anlieger übertragen
DSt Bemerkungen
    Ortsteil Merl    
Auf dem Steinbüchel
Nrn. 17 – 55
AV a) + b) - nach Ausbau
Berlepschweg AV a) + b) -  
Cox-Orange-Weg AV a) + b) -  
Heinz-Gottschalk-Straße AV a) + b) - nach Ausbau
Heinz-Gottschalk-Straße
1-3 (Zubringer Wohngebiet)
iV   II  
Henry-Dunant-Straße AV a) + b) -  
Merler Winkel iV a) II  
Renettenweg AV a) + b) - nach Ausbau

Abkürzungen:
AV - Anliegerverkehr
iV - innerörtlicher Verkehr


Artikel II

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzungsänderung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Meckenheim, den 16.12.2014

Bert Spilles
Bürgermeister

Die Amtliche Bekanntmachung ist am 23. Dezember 2014 im Amtsblatt der Stadt Meckenheim veröffentlicht worden!