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Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Meckenheim für das Haushaltsjahr 2015
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit Anlagen der Stadt Meckenheim für das Haushaltsjahr 2015 liegen gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat (die Verabschiedung des Haushaltes 2015 durch den Rat der Stadt Meckenheim ist für den 18. März 2015 vorgesehen) zur Einsichtnahme innerhalb der
Öffnungszeiten montags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr sowie dienstags bis freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr im Rathaus, Bahnhofstraße 25, Zimmer 1.06, öffentlich aus.
Gegen den Entwurf können Einwohner und Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Diese sind bis zum 19. Februar 2015 beim Bürgermeister der Stadt Meckenheim, Fachbereich Finanzen, Zimmer 1.06, Bahnhofstraße 25 (postalisch: Bahnhofstraße 22), 53340 Meckenheim, schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu geben.
Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen kann auch hier eingesehen werden.
Meckenheim, 28. Januar 2015
Bert Spilles
Bürgermeister
Die Amtliche Bekanntmachung ist am 4. Februar 2015 im Amtsblatt der Stadt Meckenheim veröffentlicht worden!
Kontakt
Stadt Meckenheim
Kämmerin
Pia-Maria Gietz
Bahnhofstraße 25 - Raum 1.06
53340 Meckenheim
Tel. (02225) 917187
E-Mail: pia-maria.gietz@meckenheim.de