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Bekanntmachung und Einladung zum Termin über die Erörterung der Bauleitplanung mit den Bürgern/Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 5 A „Meckenheim-Süd“ – Teilbereich Süd 18. Änderung zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB (hier: ehemaliges Gebäude der Neuapostolischen Kirche, Im Ruhrfeld 96)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 28. August 2014 die Aufstellung und Offenlage des

Bebauungsplanes Nr. 5 A „Meckenheim-Süd“ – Teilbereich Süd
18. Änderung zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB

gemäß § 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) auf der Grundlage der vorliegenden Plankarte beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.
In Ausführung dieses Beschlusses findet am

Mittwoch, de 25. Februar 2015, um 18 Uhr
im Verwaltungsgebäude Im Ruhrfeld 16, Sitzungssaal S 5

ein Besprechungstermin mit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern statt.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich eingeladen, sich an dem Verfahren zur Aufstellung der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu beteiligen und die Planinhalte mit dem Planer und den Vertretern der Verwaltung zu erörtern.

Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Bebauungsplanänderung
Die Stadt Meckenheim beabsichtigt mit der 18. Änderung des Bebauungsplans 5A „Meckenheim-Süd“ die gesetzliche Grundlage für die Umplanung eines Gemeindezentrums der Neuapostolischen Kirche im Rheinland an der Straße „Im Ruhrfeld 96“ für Wohnzwecke zu schaffen und einen ehemaligen benachbarten Spielplatz, der bereits als PKW-Parkplatz ausgebaut wurde, als öffentlicher Pakplatz auszuweisen.
Die Neuapostolische Kirche in Nordrhein-Westfalen hat 1976 im Stadtbereich Meckenheim- Ruhrfeld, „Im Ruhrfeld 96“, ein Gemeindezentrum mit Kirchensaal errichtet. Zwischenzeitlich wurde durch die Neuapostolische Kirche in Nordrhein-Westfalen entschieden, den Standort im Ruhrfeld aufzugeben. Mit der Entbehrlichkeit des Kirchengebäudes wurde dieses auch entwidmet.
Nach dem Erwerb des Grundstückes möchte der Vorhabenträger das Grundstück und das darauf befindliche Gebäude hauptsächlich für Wohnzwecke nutzen, verbunden mit der Möglichkeit der untergeordneten Nutzung für Büro-/Praxiszwecke. Hierzu hat er am 12.06.2013 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5A „Meckenheim-Süd“ – Teilbereich Süd gestellt.
Das Plangebiet der vorliegenden Änderung liegt innerhalb eines Wohngebietes am südlichen Rand Meckenheims. Der vorhandene eingeschossige Flachbau von ca. 225 m² Grundfläche wurde bislang von der Neuapostolischen Kirche als Gemeindezentrum genutzt. Der südwestlich straßenseits gelegene Parkplatz ist großflächig versiegelt, Vegetationsstrukturen finden sich in Form einiger Laubbäume zum Wohnweg hin und als schmaler Grünstreifen zwischen Parkplatz und Gebäude. Der Änderungsbereich umfasst insgesamt 1.180 m², davon ca. 710 m² Wohnbau- und 470 m² Verkehrsfläche.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung Meckenheim, Flur 12, Flurstücke: 608, 1106 und 1107.
Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten von umweltbezogener Daten verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB).
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in dem zu dieser Bekanntmachung abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.

Bekanntmachungsanordnung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 28.August 2014 die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), Bürgererörterung beauftragt.
Hiermit wird gemäß § 52 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW i. V. m. § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO – durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Beschlusses über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates vom 28.August 2014 übereinstimmt.

Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO – verfahren worden ist.
Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 28. August 2014 über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgeranhörung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Meckenheim, 11. Februar 2015
STADT MECKENHEIM
Bert Spilles
Bürgermeister
 

Die amtliche Bekanntmachung ist im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 18. Februar 2015 veröffentlicht worden.