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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 5 A „Meckenheim-Süd“ – Teilbereich Süd 18. Änderung zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB; (hier: ehemaliges Gebäude der Neuapostolischen Kirche, Im Ruhrfeld 96)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 28. August 2014 beschlossen, den Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 5 A „Meckenheim-Süd“ – Teilbereich Süd
18. Änderung zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB

gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBI I S. 954), für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
In Ausführung dieses Beschlusses wird der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung in der Zeit vom

26. Februar 2015 bis 27. März 2015 einschließlich

bei der Stadtverwaltung Meckenheim, 53340 Meckenheim, Bahnhofstraße 22, Fachbereich 61 - Stadtplanung, Liegenschaften, Erdgeschoss - Flur, zwischen den Zimmern 0.33 und 0.34 öffentlich ausgelegt.

Jeder kann die Unterlagen während der Dienststunden einsehen:
montags von 07.30 Uhr – 12.30 Uhr
und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
dienstags, mittwochs und
donnerstags von 07.30 Uhr – 12.30 Uhr
und von 14.00 Uhr – 16.30 Uhr
freitags von 07.30 Uhr – 12.30 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Meckenheim, Bahnhofstraße 22, Fachbereich 61 – Stadtplanung, Liegenschaften – Zimmer Nrn.: 0.26, 0.29 (Erdgeschoss) und 1.41 (Obergeschoss) geltend gemacht werden.
Der Geltungsbereich des Entwurfes des Bebauungsplanes ist in dem zu dieser Bekanntmachung abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.
Zusätzlich stehen Ihnen die bauleitplanungsrelevanten Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Meckenheim unter folgendem Link zur Verfügung:
http://www.o-sp.de/meckenheim/plan/verfahren.php

Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 Baugesetzbuch) und bei der Aufstellung bzw. der Änderung eines Bebauungsplanes, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch) nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes
Die Stadt Meckenheim beabsichtigt mit der 18. Änderung des Bebauungsplans 5A „Meckenheim-Süd“ die gesetzliche Grundlage für die Umplanung eines Gemeindezentrums der Neuapostolischen Kirche im Rheinland an der Straße „Im Ruhrfeld 96“ für Wohnzwecke zu schaffen und einen ehemaligen benachbarten Spielplatz, der bereits als PKW-Parkplatz ausgebaut wurde, als öffentlicher Pakplatz auszuweisen.
Die Neuapostolische Kirche in Nordrhein-Westfalen hat 1976 im Stadtbereich Meckenheim- Ruhrfeld, „Im Ruhrfeld 96“, ein Gemeindezentrum mit Kirchensaal errichtet. Zwischenzeitlich wurde durch die Neuapostolische Kirche in Nordrhein-Westfalen entschieden, den Standort im Ruhrfeld aufzugeben. Mit der Entbehrlichkeit des Kirchengebäudes wurde dieses auch entwidmet.
Nach dem Erwerb des Grundstückes möchte der Vorhabenträger das Grundstück und das darauf befindliche Gebäude hauptsächlich für Wohnzwecke nutzen, verbunden mit der Möglichkeit der untergeordneten Nutzung für Büro-/Praxiszwecke. Hierzu hat er am 12.06.2013 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5A „Meckenheim-Süd“ – Teilbereich Süd gestellt.
Das Plangebiet der vorliegenden Änderung liegt innerhalb eines Wohngebietes am südlichen Rand Meckenheims. In etwa ein Kilometer Entfernung liegt die Autobahn BAB 565, an den Ortsteil schließen südlich landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Der vorhandene eingeschossige Flachbau von ca. 225 m² Grundfläche wurde bislang von der Neuapostolischen Kirche als Gemeindezentrum genutzt. Der südwestlich straßenseits gelegene Parkplatz ist großflächig versiegelt, Vegetationsstrukturen finden sich in Form einiger Laubbäume zum Wohnweg hin und als schmaler Grünstreifen zwischen Parkplatz und Gebäude. Der Änderungsbereich umfasst insgesamt 1.180 m², davon ca. 710 m² Wohnbau- und 470 m² Verkehrsfläche.
Das Planverfahren wird gemäß § 13a BauGB als vereinfachtes Verfahren im Bereich der Innenentwicklung aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten von umweltbezogener Daten verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB). Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen zur öffentlichen Auslegung nicht vor.

Bekanntmachungsanordnung
Hiermit wird gemäß § 52 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW i. V. m. § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO - durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Offenlagebeschlusses mit dem Beschluss des Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 28. August 2014 übereinstimmt.
Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO - verfahren worden ist.
Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 28. August 2014 über die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 5 A „Meckenheim-Süd“ – Teilbereich Süd, 18. Änderung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Meckenheim, 11. Februar 2015

STADT MECKENHEIM
Bert Spilles
Bürgermeister
 

Die amtliche Bekanntmachung ist im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 18. Februar 2015 veröffentlicht worden.