Infoleiste

Topmeldungen

Förderverein für die interkommunale Öffentliche Bücherei gründen

weiterlesen

Neuer Wirtschaftsnewsletter erschienen!

weiterlesen

Gehwegverbreiterung in Altendorf-Ersdorf erfolgreich abgeschlossen

weiterlesen

14. Blütenfest in Meckenheim

weiterlesen

Wer hilft bei der Europawahl?

weiterlesen

Verlängerter Badespaß in den Osterferien

weiterlesen

Bürgerstiftung Meckenheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter (m/w/d)

weiterlesen
Symbolbild Karriereleitern

Stellenportal Meckenheim.de

Karriere und Stellen
in der Stadtverwaltung

weiterlesen
Symbolbild Logo Facebook

Facebook

Meckenheim.de
ist bei Facebook.

weiterlesen

Öffnungszeiten

Stadtverwaltung
Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02225 917-0
Öffnungszeiten Bürgerservice
ohne Termin

Mi              7:30 bis 12:30 Uhr
Sonst nur mit Terminvergabe
https://termine.meckenheim.de/?rs
Per E-Mail: buergerbuero@meckenheim.de
Telefon für Termin nur Mo/Di/Do/Fr 9-10:30 Uhr + Di/Do 14-15 Uhr: 
(02225) 917-206/207/208

Weitere Kontaktdaten
Terminverwaltung Ara Displaying Images Cal

Termin- reservierung Bürgerservice

Zur Terminreservierung:

weiterlesen
Jungholzhalle Eingang

Veranstaltungen in der Jungholzhalle

Alle Informationen
zur Jungholzhalle:

weiterlesen
Symbolbild zur Wirtschaftsförderung online

Wirtschafts- förderung online!

Wirtschaftsförderung 
Meckenheim mit eigener Webseite:

weiterlesen
Symbolbild Familienlotsin

Familienlotsin

Ansprechpartnerin für unsere Familien
Hanna Esser
Telefon (02225) 917 289
hanna.esser@meckenheim.de

weiterlesen
Blütenkönigin Antonia Augenstein

Meckenheimer Blütenkönigin

Herzlich Willkommen
in Meckenheim

weiterlesen
Logo Mega - Meckenheimer Garantie für Ausbildung

MeGA

Meckenheimer
Garantie
für Ausbildung

weiterlesen
Symbolbild Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Zum Plakat
Symbolbild Fahrradfreundliches Meckenheim

Fahrrad- freundliches Meckenheim

Meckenheim ist als fahrrad- freundliche Stadt ausgezeichnet

weiterlesen
Hände

Stiftungen in Meckenheim

Bürgerstiftung und Lückert-Stiftung

weiterlesen

Aktuelle Freizeit-Termine

04.04-15.04.2024

"Reise zum Nabel Italiens nach Rieti"

weiterlesen

07.04.2024

Dauerausstellung "7.000 Jahre Meckenheimer Geschichte"

weiterlesen

10.04.2024

"Wichtige Informationen für Ihren Haushalt"

weiterlesen

Bekanntmachung und Einladung zum Termin über die Erörterung der Bauleitplanung mit den Bürgern / Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 85 „Merler Keil“, 3. Änderung

Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 21. Mai 2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Merler Keil“, 3. Änderung gemäß § 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) auf der Grundlage der vorliegenden Plankarte beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.
In Ausführung dieses Beschlusses findet am

Mittwoch, 25. Februar 2015, 19 Uhr
im Verwaltungsgebäude Im Ruhrfeld 16, Sitzungssaal S 5

ein Besprechungstermin mit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich eingeladen, sich an dem Verfahren zur Aufstellung der o. g. Bauleitplanung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) zu beteiligen und die Planinhalte mit dem Planer und den Vertretern der Verwaltung zu erörtern.

Beschreibung des Plangebietes
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zur Bebauung des Merler Keils wurde im Jahre 2003 mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Merler Keil“ die Entwicklung des ersten Bauabschnittes beschlossen. Der zweite Bauabschnitt stellt die Umsetzung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Merler Keil“, Rechtskraft 19.01.2011, dar und befindet sich nach Fertigstellung der Vorauserschließung Ende April 2014, derzeit in der privaten Bauphase für die Grundstückseigentümer. Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Merler Keil“ endet im östlichen Bereich mit der Weiterführung der Gerichtsstraße. Hier soll das Plangebiet der vorliegenden dritten Änderung mit einer Größe von etwa 6.800 m² anschließen. Im nördlichen Bereich grenzt der Geltungsbereich des Plangebietes an die bestehende, einseitige Wohnbebauung entlang der Gerichtsstraße an. Im Süden und Osten wird das Plangebiet von den landwirtschaftlich genutzten Flächen des Merler Keils umschlossen. Bei der Plangebietsfläche handelte es sich ebenfalls um landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke:
• Gemarkung Meckenheim Flur 10 Flurstück 123 und
• Gemarkung Meckenheim Flur 10 Flurstück 124 und
• Teilbereiche der angrenzenden landwirtschaftlichen Wege, Flur 10 Flurstücke Teil aus 120 und 121.

Anlass der Planung
Die Stadt Meckenheim beabsichtigt am Rande des Neubaugebietes Merler Keil – 2. Bauabschnitt, östlich der Gerichtsstraße, eine Kindertagesstätte zu errichten. Mit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 1. August 2008 wurden die freien und öffentlichen Träger der Kindertageseinrichtungen zur Bereitstellung von adäquaten Betreuungsangeboten verpflichtet. Insbesondere für den seit dem 1. August 2013 bestehenden Rechtsanspruch für die Betreuung von Kindern ab dem 1. Lebensjahr sollten zu diesem Zeitpunkt auch die räumlichen Voraussetzungen geschaffen sein.
Ab dem KiGa-Jahr 2015/2016 sind aufgrund der aktuellen Vorschulkinderzahlen und der in den nächsten Jahren zu erwartenden Steigerungen verstärkt geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um bedarfsgerechte und ausreichende Betreuungskapazitäten zu schaffen. Ziel muss es sein, dass die Verwaltung auf den jeweils nur schwer kalkulierbaren konkreten Bedarf ein passendes und dem Rechtsanspruch genügendes Betreuungsangebot vorhalten kann. Einen wichtigen Baustein zur Umsetzung des Rechtsanspruches stellt zudem der Ausbau der Tagespflege dar.
Einhergehend mit der Bewertung und wirtschaftlichen Optimierung der bestehenden städtischen Kindertageseinrichtungen bzw. der KiTas in freien Trägerschaften hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 11. März 2014 einstimmig die Errichtung eines KiTa-Neubaus mit mindestens vier Gruppen zur Schaffung einer qualitativ nachhaltigen Betreuungssituation im Einzugsgebiet Merl beschlossen.
Als Standort des Neubaus wird unter den sozialräumlichen Aspekten das Einzugsgebiet Merl präferiert. Hier bietet sich die Nähe zu dem in der Umsetzung befindlichen ca. 10 Hektar großen Baugebiet Merler Keil, 2. Bauabschnitt, in dem ab Sommer die private Bautätigkeit der neuen Eigentümer mit insgesamt geschätzten 185 Wohneinheiten beginnt, an.
Die Prüfung hinsichtlich geeigneter Flächen hat ergeben, dass sich lediglich eine Fläche im direkten Anschluss an das Neubaugebiet östlich entlang der Gerichtsstraße, hier der nördliche Teilbereich, als Standort eignet.
Zur Umsetzung dieser Planung ist es erforderlich, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Merler Keil“ durchzuführen.
Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21. Mai 2014 deshalb die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Der Bereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Merler Keil“, 3. Änderung ist in dem zu dieser Bekanntmachung abgedruckten Übersichtsplan als Anlage dargestellt. Ferner hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in der Sitzung am 04.12.2014 beschlossen, das Verfahren der frühzeitigen Beteiligung unter Einbeziehung des vorgestellten Entwurfskonzeptes durchzuführen.
Vorab besteht die Möglichkeit im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung, die ab dem 23. Februar 2015 stattfindet, sich über den Inhalt und Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes zu informieren. Die bauleitplanungsrelevanten Unterlagen stehen Ihnen auf der Internetseite der Stadt Meckenheim ab dem v.g. Zeitpunkt unter dem folgenden Link zur Verfügung:
http://www.o-sp.de/meckenheim/plan/verfahren.php

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in dem zu dieser Bekanntmachung abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.

Bekanntmachungsanordnung
Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 21.Mai 2014 die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), Bürgererörterung sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beauftragt.
Hiermit wird gemäß § 52 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW i. V. m. § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO – durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Beschlusses über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange mit dem Beschluss des Rates vom 21. Mai 2014 übereinstimmt.
Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO – verfahren worden ist.
Der vorstehende Beschluss des Rates der Stadt Meckenheim vom 21. Mai 2014 über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgeranhörung sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Meckenheim, 12. Februar 2015

STADT MECKENHEIM
Bert Spilles
Bürgermeister

Übersicht des Geltungsbereichs

Die amtliche Bekanntmachung ist im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 18. Februar 2015 veröffentlicht worden.