Infoleiste

Topmeldungen

Förderverein für die interkommunale Öffentliche Bücherei gründen

weiterlesen

Neuer Wirtschaftsnewsletter erschienen!

weiterlesen

Gehwegverbreiterung in Altendorf-Ersdorf erfolgreich abgeschlossen

weiterlesen

14. Blütenfest in Meckenheim

weiterlesen

Wer hilft bei der Europawahl?

weiterlesen

Verlängerter Badespaß in den Osterferien

weiterlesen

Bürgerstiftung Meckenheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter (m/w/d)

weiterlesen
Symbolbild Karriereleitern

Stellenportal Meckenheim.de

Karriere und Stellen
in der Stadtverwaltung

weiterlesen
Symbolbild Logo Facebook

Facebook

Meckenheim.de
ist bei Facebook.

weiterlesen

Öffnungszeiten

Stadtverwaltung
Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02225 917-0
Öffnungszeiten Bürgerservice
ohne Termin

Mi              7:30 bis 12:30 Uhr
Sonst nur mit Terminvergabe
https://termine.meckenheim.de/?rs
Per E-Mail: buergerbuero@meckenheim.de
Telefon für Termin nur Mo/Di/Do/Fr 9-10:30 Uhr + Di/Do 14-15 Uhr: 
(02225) 917-206/207/208

Weitere Kontaktdaten
Terminverwaltung Ara Displaying Images Cal

Termin- reservierung Bürgerservice

Zur Terminreservierung:

weiterlesen
Jungholzhalle Eingang

Veranstaltungen in der Jungholzhalle

Alle Informationen
zur Jungholzhalle:

weiterlesen
Symbolbild zur Wirtschaftsförderung online

Wirtschafts- förderung online!

Wirtschaftsförderung 
Meckenheim mit eigener Webseite:

weiterlesen
Symbolbild Familienlotsin

Familienlotsin

Ansprechpartnerin für unsere Familien
Hanna Esser
Telefon (02225) 917 289
hanna.esser@meckenheim.de

weiterlesen
Blütenkönigin Antonia Augenstein

Meckenheimer Blütenkönigin

Herzlich Willkommen
in Meckenheim

weiterlesen
Logo Mega - Meckenheimer Garantie für Ausbildung

MeGA

Meckenheimer
Garantie
für Ausbildung

weiterlesen
Symbolbild Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Zum Plakat
Symbolbild Fahrradfreundliches Meckenheim

Fahrrad- freundliches Meckenheim

Meckenheim ist als fahrrad- freundliche Stadt ausgezeichnet

weiterlesen
Hände

Stiftungen in Meckenheim

Bürgerstiftung und Lückert-Stiftung

weiterlesen

Aktuelle Freizeit-Termine

04.04-15.04.2024

"Reise zum Nabel Italiens nach Rieti"

weiterlesen

07.04.2024

Dauerausstellung "7.000 Jahre Meckenheimer Geschichte"

weiterlesen

10.04.2024

"Wichtige Informationen für Ihren Haushalt"

weiterlesen

Bekanntmachungsanordnung über die Genehmigung der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim vom 22. Juli 2015

Sm Button News Amtlich

Die vom Rat der Stadt Meckenheim in seiner Sitzung am 29. Oktober 2014 festgestellte 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim wurde mit Verfügung vom 20. Januar 2015 (AZ: 35.2.11-87-63/14) von der Bezirksregierung Köln gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI.I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 20. November 2014 (BGBI. I S. 1748) genehmigt.
Die Flächennutzungsplanänderung besteht aus Darstellungen und Text sowie einem Umweltbericht und einem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag.
Der Geltungsbereich der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim ist in dem zu dieser Bekanntmachung abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.
Hiermit wird gemäß § 7 Absatz 7 Gemeindeordnung NRW i. V. m. § 2 Absatz 3 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO – durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut der (bekanntzumachenden) Satzung mit dem Beschluss des Rates vom 29. Oktober 2014 übereinstimmt.
Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass gemäß § 2 Absatz 1 und 2 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO – verfahren worden ist.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Absatz 5 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBI. I S. 1748) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim gemäß § 6 Absatz 5 Satz 2 BauGB wirksam.

Meckenheim, 22. Juli 2015
STADT MECKENHEIM
Bert Spilles
Bürgermeister

Hinweis
Die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim samt Begründung und Umweltbericht und Landschaftspflegerischen Fachbeitrag sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Absatz 5 BauGB kann bei der Stadtverwaltung Meckenheim, Bahnhofstraße 22, Fachbereich 61 - Stadtplanung, Liegenschaften, Zimmer Nrn. 0.26, 0.28, 0.29 (Erdgeschoss) und 1.41 (Obergeschoss), während der Dienststunden montags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr, dienstags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr, eingesehen werden. Jeder kann über den Inhalt Auskunft erhalten.

Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen nach § 215 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB):

Gemäß § 215 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sind für die Rechtswirksamkeit dieses Flächennutzungsplanes unbeachtlich,
1.      eine Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch bezeichneten
         Verfahrens- und Formvorschriften,
2.      eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung der
         Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3.      nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht
         innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Meckenheim gemacht
         worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel
         begründen soll, darzulegen. § 215 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch gilt entsprechend, wenn Fehler
         nach § 214 Absatz 2a Baugesetzbuch beachtlich sind.

Hinweise auf die Rechtsfolgen nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 108a und 108b des Gesetzes vom 3. Februar 2015 (GV.NRW. S. 208) wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
1.       eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht
          durchgeführt,
2.       dieser Flächennutzungsplan nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
3.       der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
4.       der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Meckenheim vorher gerügt und dabei
          die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Meckenheim, den 22. Juli 2015
STADT MECKENHEIM
Bert Spilles
Bürgermeister

Den Übersichtsplan finden Sie hier.
 

Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 29. Juli.