Infoleiste

Topmeldungen

Ein LeseZeichen für Meckenheim

weiterlesen

E-Lastenräder testen

weiterlesen

Wer hilft bei der Europawahl?

weiterlesen

Turnusmäßiger Austausch der Wasserzähler mit dem Eichjahr 2018

weiterlesen

Familie gesucht! Können Sie sich vorstellen, ein Pflegekind aufzunehmen?

weiterlesen
Symbolbild Karriereleitern

Stellenportal Meckenheim.de

Karriere und Stellen
in der Stadtverwaltung

weiterlesen
Symbolbild Logo Facebook

Facebook

Meckenheim.de
ist bei Facebook.

weiterlesen

Öffnungszeiten

Stadtverwaltung
Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02225 917-0
Öffnungszeiten Bürgerservice
ohne Termin

Mi              7:30 bis 12:30 Uhr
Sonst nur mit Terminvergabe
https://termine.meckenheim.de/?rs
Per E-Mail: buergerbuero@meckenheim.de
Telefon für Termin nur Mo/Di/Do/Fr 9-10:30 Uhr + Di/Do 14-15 Uhr: 
(02225) 917-206/207/208

Weitere Kontaktdaten
Terminverwaltung Ara Displaying Images Cal

Termin- reservierung Bürgerservice

Zur Terminreservierung:

weiterlesen
Jungholzhalle Eingang

Veranstaltungen in der Jungholzhalle

Alle Informationen
zur Jungholzhalle:

weiterlesen
Symbolbild zur Wirtschaftsförderung online

Wirtschafts- förderung online!

Wirtschaftsförderung 
Meckenheim mit eigener Webseite:

weiterlesen
Symbolbild Familienlotsin

Familienlotsin

Ansprechpartnerin für unsere Familien
Hanna Esser
Telefon (02225) 917 289
hanna.esser@meckenheim.de

weiterlesen
Blütenkönigin Antonia Augenstein

Meckenheimer Blütenkönigin

Herzlich Willkommen
in Meckenheim

weiterlesen
Logo Mega - Meckenheimer Garantie für Ausbildung

MeGA

Meckenheimer
Garantie
für Ausbildung

weiterlesen
Symbolbild Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Zum Plakat
Symbolbild Fahrradfreundliches Meckenheim

Fahrrad- freundliches Meckenheim

Meckenheim ist als fahrrad- freundliche Stadt ausgezeichnet

weiterlesen
Hände

Stiftungen in Meckenheim

Bürgerstiftung und Lückert-Stiftung

weiterlesen

Aktuelle Freizeit-Termine

19.04.2024

"Cargobike Roadshow"

weiterlesen

19.04.2024

"Meckenheimer Bürgerverein e.V. lädt ein zu einem Vortragsabend"

weiterlesen

20.04.2024

"Krönungsball"

weiterlesen

BEKANNTMACHUNG und Einladung zum Termin über die Erörterung der Bauleitplanung mit den Bürgern/Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 71a “Am Siebengebirgsring“, 3. Änderung zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB

Sm Button News Amtlich

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 5. Mai 2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71a “Am Siebengebirgsring“ 3. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S 2424), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl I S. 1748) auf Grundlage der vorliegenden Plankarte beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt. In Ausführung dieses Beschlusses findet am Mittwoch, dem 12. August 2015, 18 Uhr im Verwaltungsgebäude Im Ruhrfeld 16, Sitzungssaal S 1 ein Besprechungstermin mit allen interessierten Bürgern/Öffentlichkeit statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich eingeladen, sich an dem Verfahren zur Aufstellung der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu beteiligen und die Planinhalte mit dem Planer und den Vertretern der Verwaltung zu erörtern.
Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Bebauungsplanänderung
1. Planungsanlass, Hauptplanungsziel und Planungsprozess
Bereits seit längerem wird im Rahmen der "Aktion Baulücke" die Diskussion um die Umnutzung von nicht mehr benötigten Flächen geführt. Mit dem Ratsbeschluss vom 23. November 2005 wurde die Zielvereinbarung beschlossen, die Stadt Meckenheim durch Aufgabe und Verkauf bzw. Zusammenfassung und Verlagerung eines Teils der circa 85 Spiel- und Bolzplätze von den mit dem Betrieb verbundenen Unterhaltskosten zu entlasten, ohne dass die Stadt ihren kinder- und familienfreundlichen Charakter verliert. Die Stadt Meckenheim hatte deshalb den Auftrag vergeben, ein neues Spielplatzkonzept zu erarbeiten mit dem Ziel, den geänderten Bedürfnissen gerecht zu werden und durch Konzentration von Erneuerungs- und Pflegemaßnahmen neue Qualitäten im Stadtgebiet zu erzielen. Hierbei sollen bestehende Spielplatzangebote konzentriert, ergänzt und erneuert werden sowie an die heutigen Anforderungen angepasst werden und nicht mehr benötigte oder zu aufwendig zu unterhaltende Anlagen zurückgebaut oder anderen Nutzungen zugeführt werden. Auf Grundlage des im Ausschuss für Stadtentwicklung am 8. März 2007 beschlossenen Spielflächenkonzeptes der Stadt Meckenheim, entschied der Sozialausschuss der Stadt Meckenheim in seiner Sitzung am 3. Mai 2007 über die Entbehrlichkeit, bzw. Aufgabe sowie den Erhalt der einzelnen Spielplätze im Stadtgebiet Meckenheim. Am 31. Mai 2007 wurde diese Prioritätenliste dann im Ausschuss für Stadtentwicklung unter städtebaulichen Gesichtspunkten untersucht und zur weiteren Bearbeitung bestätigt. Unter anderem wurde die Spielflächennummer 38 - August-Macke-Straße - als entbehrlich, zur Nutzung als z. B. private Grünfläche eingestuft und zur weiteren städtebaulichen Prüfung vorgesehen. Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71a ist es, zukünftig die Flächen als Gemeinschaftsgaragen und Stellplatzflächen und als private Gartenfläche zu nutzen. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ BauGB aufgestellt, da es sich um eine Wiedernutzbarmachung von Grünflächen im Bereich der Innenentwicklung handelt. Hierbei wird das beschleunigte Verfahren angewendet, da die Größe der zulässigen Grundfläche mit einer Fläche von 264 qm deutlich weniger als 20.000 qm beträgt und die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend gelten. Der Bebauungsplan wird deshalb ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es handelt sich bei der Fläche innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes um Flächen der Innenentwicklung, die bereits im Bestand teilweise versiegelt und als Spielplatz bebaut sind. Das Planverfahren wird jetzt mit dem Aufstellungs- und Offenlagebeschluss begonnen und gemäß § 13a BauGB als vereinfachtes Verfahren im Bereich der Innenentwicklung durchgeführt.
2. Lage des Plangebietes, Geltungsbereich, derzeitige Nutzung und städtebauliche Zusammenhänge
Das Plangebiet umfasst insgesamt eine kleine Fläche mit einer Größe von 264 qm, das entspricht ca. 0,03 ha. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Meckenheim, Flur 6, Flurstücke 2264, 2265 und 2266 nordöstlich des Versorgungsbereiches Meckenheim „Neue Mitte“ und unmittelbar südlich der Gudenauer Allee (L 158). Die derzeitige Nutzungsstruktur entspricht der einer öffentlichen Grünfläche, die als Spielplatz ausgewiesen und ausgebaut war. Es bietet sich hier die günstige Gelegenheit zur Innenentwicklung auf einer nicht mehr benötigten öffentlichen Fläche. An dieser Stelle ist eine sehr gute Voraussetzung für die Einrichtung zusätzlicher Garagen- und Stellplatzflächen sowie die Erweiterung der privaten Gartennutzung gegeben. Der Änderungsbereich in Mitten des in sich geschlossenen, ausschließlich von
Anwohnerverkehr genutzten Wohngebietes August-Macke-Straße, wird umringt von einer geschlossenen, zweigeschossigen Bebauung.
3. Verkehrsanbindung / Erschließung
Das Plangebiet liegt direkt an der August-Macke-Straße, die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbindung Spielplatz wurde im Spielflächenkonzept als entbehrlich eingestuft. Durch die geplanten neuen Stellplatzflächen und die Vergrößerung eines privaten Gartenbereiches entstehen keine neuen, zusätzlichen verkehrlichen Belastungen für das übrige Wohngebiet.
4. Art und Maß der baulichen Nutzung
Als Art der baulichen Nutzung wird für das Plangebiet ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO festgesetzt. Die Festsetzung entspricht den Anschlussflächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 71a "Am Siebengebirgsring" und der hier entstandenen Bebauung. In den textlichen Festsetzungen werden die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen. Die Flächen werden städtebaulich neu geordnet, rechtlich gesichert und als Flächen für Gemeinschaftsanlagen für Garagen und Stellplätze festgesetzt.
5. Infrastruktur
Im Vorfeld der Bearbeitung des Bebauungsplanes Nr. 71a, wurde im Rahmen einer gesonderten Untersuchung eine Überprüfung vorgenommen, inwieweit der Grünbereich zur Deckung des vorhandenen Bedarfs, insbesondere auch für Spielzwecke, noch erforderlich ist. Auf der Grundlage dieser Untersuchung und der darauf aufbauenden Beschlüsse von 2007 wird es möglich, die Umwidmung der Fläche in Wohnbaufläche vorzunehmen. Ein Anschluss des Grundstücks an die vorhandenen Ver- und Entsorgungsanlagen ist problemlos möglich. Durch die bestehende, integrierte Lage des Plangebietes in die zentrale Ortslage Meckenheim sind hier alle erforderlichen Infrastruktureinrichtungen in guter Erreichbarkeit.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten von umweltbezogener Daten verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB).
Bekanntmachungsanordnung:
Hiermit wird gemäß § 7 Abs. 7 Gemeindeordnung NRW i. V. m. § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO - durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Beschlusses mit dem Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71a “Am Siebengebirgsring“ 3. Änderung übereinstimmt.
Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO - verfahren worden ist.
Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 5. Mai 2015 über die Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 71a „Am Siebengebirgsring“, 3. Änderung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Meckenheim, 30. Juli 2015
STADT MECKENHEIM
Bert Spilles
Bürgermeister