Infoleiste

Topmeldungen

Förderverein für die interkommunale Öffentliche Bücherei gründen

weiterlesen

Neuer Wirtschaftsnewsletter erschienen!

weiterlesen

Gehwegverbreiterung in Altendorf-Ersdorf erfolgreich abgeschlossen

weiterlesen

14. Blütenfest in Meckenheim

weiterlesen

Wer hilft bei der Europawahl?

weiterlesen

Verlängerter Badespaß in den Osterferien

weiterlesen

Bürgerstiftung Meckenheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter (m/w/d)

weiterlesen
Symbolbild Karriereleitern

Stellenportal Meckenheim.de

Karriere und Stellen
in der Stadtverwaltung

weiterlesen
Symbolbild Logo Facebook

Facebook

Meckenheim.de
ist bei Facebook.

weiterlesen

Öffnungszeiten

Stadtverwaltung
Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02225 917-0
Öffnungszeiten Bürgerservice
ohne Termin

Mi              7:30 bis 12:30 Uhr
Sonst nur mit Terminvergabe
https://termine.meckenheim.de/?rs
Per E-Mail: buergerbuero@meckenheim.de
Telefon für Termin nur Mo/Di/Do/Fr 9-10:30 Uhr + Di/Do 14-15 Uhr: 
(02225) 917-206/207/208

Weitere Kontaktdaten
Terminverwaltung Ara Displaying Images Cal

Termin- reservierung Bürgerservice

Zur Terminreservierung:

weiterlesen
Jungholzhalle Eingang

Veranstaltungen in der Jungholzhalle

Alle Informationen
zur Jungholzhalle:

weiterlesen
Symbolbild zur Wirtschaftsförderung online

Wirtschafts- förderung online!

Wirtschaftsförderung 
Meckenheim mit eigener Webseite:

weiterlesen
Symbolbild Familienlotsin

Familienlotsin

Ansprechpartnerin für unsere Familien
Hanna Esser
Telefon (02225) 917 289
hanna.esser@meckenheim.de

weiterlesen
Blütenkönigin Antonia Augenstein

Meckenheimer Blütenkönigin

Herzlich Willkommen
in Meckenheim

weiterlesen
Logo Mega - Meckenheimer Garantie für Ausbildung

MeGA

Meckenheimer
Garantie
für Ausbildung

weiterlesen
Symbolbild Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Zum Plakat
Symbolbild Fahrradfreundliches Meckenheim

Fahrrad- freundliches Meckenheim

Meckenheim ist als fahrrad- freundliche Stadt ausgezeichnet

weiterlesen
Hände

Stiftungen in Meckenheim

Bürgerstiftung und Lückert-Stiftung

weiterlesen

Aktuelle Freizeit-Termine

04.04-15.04.2024

"Reise zum Nabel Italiens nach Rieti"

weiterlesen

07.04.2024

Dauerausstellung "7.000 Jahre Meckenheimer Geschichte"

weiterlesen

10.04.2024

"Wichtige Informationen für Ihren Haushalt"

weiterlesen

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71a, „Am Siebengebirgsring“

Sm Button News Amtlich

Bplan Nr.pngDer Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 5. Mai 2015 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71a „Am Siebengebirgsring“ 3. Änderung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. In Ausführung dieses Beschlusses wird der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung in der Zeit vom 17. August 2015 bis einschließlich 18. September 2015 bei der Stadtverwaltung, 53340 Meckenheim, Bahnhofstraße 22, Fachbereich 61 - Stadtplanung und Liegenschaften -, Erdgeschoss Flur, zwischen den Zimmern 0.33 und 0.34 öffentlich ausgelegt. Jeder kann die Unterlagen während der folgenden Dienststunden einsehen:
montags von 07:30 Uhr – 12:30 Uhr
und von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
dienstags, mittwochs und
donnerstags von 07:30 Uhr – 12:30 Uhr
und von 14:00 Uhr – 16:30 Uhr
freitags von 07:30 Uhr – 12:30 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Meckenheim, Bahnhofstraße 22, Fachbereich 61 - Stadtplanung und Liegenschaften, Zimmer Nrn.: 0.26, 0.28, 0.29 (Erdgeschoss) und 1.41 (Obergeschoss) geltend gemacht werden. Der Geltungsbereich des Entwurfs des Bebauungsplanes ist in dem zu dieser Bekanntmachung abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.
Ebenfalls steht der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Meckenheim www.meckenheim.de zum Download bereit. Zusätzlich stehen die o. g. Unterlagen des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 71a “Am Siebengebirgsring“ 3. Änderung auf der Internetseite der Stadt Meckenheim unter den nachfolgenden Links zur Verfügung:
Während der Offenlagefrist:
http://www.o-sp.de/meckenheim/plan/beteiligung.php
Außerhalb der Offenlagefrist:
http://www.o-sp.de/meckenheim/plan/verfahren.php

Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 Baugesetzbuch) und bei der Aufstellung bzw. der Änderung eines Bebauungsplanes, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes
1. Planungsanlass, Hauptplanungsziel und Planungsprozess
Bereits seit längerem wird im Rahmen der "Aktion Baulücke" die Diskussion um die Umnutzung von nicht mehr benötigten Flächen geführt. Mit dem Ratsbeschluss vom 23. November 2005 wurde die Zielvereinbarung beschlossen, die Stadt Meckenheim durch Aufgabe und Verkauf bzw. Zusammenfassung und Verlagerung eines Teils der circa 85 Spiel- und Bolzplätze von den mit dem Betrieb verbundenen Unterhaltskosten zu entlasten, ohne dass die Stadt ihren kinder- und familienfreundlichen Charakter verliert. Die Stadt Meckenheim hatte deshalb den Auftrag vergeben, ein neues Spielplatzkonzept zu erarbeiten mit dem Ziel, den geänderten Bedürfnissen gerecht zu werden und durch Konzentration von Erneuerungs- und Pflegemaßnahmen neue Qualitäten im Stadtgebiet zu erzielen. Hierbei sollen bestehende Spielplatzangebote konzentriert, ergänzt und erneuert werden sowie an die heutigen Anforderungen angepasst werden und nicht mehr benötigte oder zu aufwendig zu unterhaltende Anlagen zurückgebaut oder anderen Nutzungen zugeführt werden. Auf Grundlage des im Ausschuss für Stadtentwicklung am 8. März 2007 beschlossenen Spielflächenkonzeptes der Stadt Meckenheim, entschied der Sozialausschuss der Stadt Meckenheim in seiner Sitzung am 3. Mai 2007 über die Entbehrlichkeit, bzw. Aufgabe sowie den Erhalt der einzelnen Spielplätze im Stadtgebiet Meckenheim. Am 31. Mai 2007 wurde diese Prioritätenliste dann im Ausschuss für Stadtentwicklung unter städtebaulichen Gesichtspunkten untersucht und zur weiteren Bearbeitung bestätigt. Unter anderem wurde die Spielflächennummer 38 - August-Macke-Straße - als entbehrlich, zur Nutzung als z. B. private Grünfläche eingestuft und zur weiteren städtebaulichen Prüfung vorgesehen. Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71a ist es, zukünftig die Flächen als Gemeinschaftsgaragen und Stellplatzflächen und als private Gartenfläche zu nutzen. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ BauGB aufgestellt, da es sich um eine Wiedernutzbarmachung von Grünflächen im Bereich der Innenentwicklung handelt. Hierbei wird das beschleunigte Verfahren angewendet, da die Größe der zulässigen Grundfläche mit einer Fläche von 264 qm deutlich weniger als 20.000 qm beträgt und die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend gelten. Der Bebauungsplan wird deshalb ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es handelt sich bei der Fläche innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes um Flächen der Innenentwicklung, die bereits im Bestand teilweise versiegelt und als Spielplatz bebaut sind. Das Planverfahren wird jetzt mit dem Aufstellungs- und Offenlagebeschluss begonnen und gemäß § 13a BauGB als vereinfachtes Verfahren im Bereich der Innenentwicklung durchgeführt.
2. Lage des Plangebietes, Geltungsbereich, derzeitige Nutzung und städtebauliche Zusammenhänge
Das Plangebiet umfasst insgesamt eine kleine Fläche mit einer Größe von 264 qm, das entspricht ca. 0,03 ha. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Meckenheim, Flur 6, Flurstücke 2264, 2265 und 2266 nordöstlich des Versorgungsbereiches Meckenheim „Neue Mitte“ und unmittelbar südlich der Gudenauer Allee (L 158). Die derzeitige Nutzungsstruktur entspricht der einer öffentlichen Grünfläche, die als Spielplatz ausgewiesen und ausgebaut war. Es bietet sich hier die günstige Gelegenheit zur Innenentwicklung auf einer nicht mehr benötigten öffentlichen Fläche. An dieser Stelle ist eine sehr gute Voraussetzung für die Einrichtung zusätzlicher Garagen- und Stellplatzflächen sowie die Erweiterung der privaten Gartennutzung gegeben. Der Änderungsbereich in Mitten des in sich geschlossenen, ausschließlich von Anwohnerverkehr genutzten Wohngebietes August-Macke-Straße, wird umringt von einer geschlossenen, zweigeschossigen Bebauung.
3. Verkehrsanbindung / Erschließung
Das Plangebiet liegt direkt an der August-Macke-Straße, die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbindung Spielplatz wurde im Spielflächenkonzept als entbehrlich eingestuft. Durch die geplanten neuen Stellplatzflächen und die Vergrößerung eines privaten Gartenbereiches entstehen keine neuen, zusätzlichen verkehrlichen Belastungen für das übrige Wohngebiet.
4. Art und Maß der baulichen Nutzung
Als Art der baulichen Nutzung wird für das Plangebiet ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO festgesetzt. Die Festsetzung entspricht den Anschlussflächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 71a "Am Siebengebirgsring" und der hier entstandenen Bebauung. In den textlichen Festsetzungen werden die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen. Die Flächen werden städtebaulich neu geordnet, rechtlich gesichert und als Flächen für Gemeinschaftsanlagen für Garagen und Stellplätze festgesetzt.
5. Infrastruktur
Im Vorfeld der Bearbeitung des Bebauungsplanes Nr. 71a, wurde im Rahmen einer gesonderten Untersuchung eine Überprüfung vorgenommen, inwieweit der Grünbereich zur Deckung des vorhandenen Bedarfs, insbesondere auch für Spielzwecke, noch erforderlich ist. Auf der Grundlage dieser Untersuchung und der darauf aufbauenden Beschlüsse von 2007 wird es möglich, die Umwidmung der Fläche in Wohnbaufläche vorzunehmen. Ein Anschluss des Grundstücks an die vorhandenen Ver- und Entsorgungsanlagen ist problemlos möglich. Durch die bestehende, integrierte Lage des Plangebietes in die zentrale Ortslage Meckenheim sind hier alle erforderlichen Infrastruktureinrichtungen in guter Erreichbarkeit.
Bekanntmachungsanordnung:
Hiermit wird gemäß § 7 Abs. 7 Gemeindeordnung NRW i. V. m. § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO – durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71a “Am Siebengebirgsring“ 3. Änderung mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 5. Mai 2015 übereinstimmt.
Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO – verfahren worden ist.
Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 5. Mai 2015 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71a “Am Siebengebirgsring“ 3. Änderung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Meckenheim, den 30. Juli 2015
STADT MECKENHEIM
Bert Spilles
Bürgermeister