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Hinweisbekanntmachung des Volkshochschulzweckverbandes Meckenheim Rheinbach Swisttal
Kündigung der zum 20. August 2006 in Kraft getretenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Wachtberg und dem Volkshochschulzweckverband Meckenheim Rheinbach Swisttal.
Die am 20. August 2006 in Kraft getretene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Wachtberg und dem Volkshochschulzweckverband Meckenheim Rheinbach Swisttal wurde seitens des Volkshochschulzweckverbandes am 19. Dezember 2014 zum 31. Januar 2015 gekündigt.
Die Kündigung der öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Wachtberg und dem Volkshochschulzweckverband Meckenheim Rheinbach Swisttal wurde vom Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde gemäß § 24 Abs. 3 GkG am 26/27. September 2015 in den amtlichen Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises (General-Anzeiger, Rhein-Sieg-Anzeiger, Bonner Rundschau, Rhein-Sieg-Rundschau) öffentlich bekannt gemacht.
Rheinbach, den 7. Oktober 2015
gez. Stefan Raetz
Zweckverbandsvorsteher
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 14. Oktober 2015.