Infoleiste
Öffentliche Bekanntmachung der Jahresabschlüsse 2009 bis 2012 der Stadt Meckenheim
1. Beschluss über die Feststellung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2011 und 31.12.2012 der Stadt Meckenheim und Entlastung des Bürgermeisters
Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 2014 gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nach erfolgter Jahresabschlussprüfung auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresabschlüsse der Stadt Meckenheim für die Jahre 2011 und 2012 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Rat stellt gemäß §§ 95 und 96 GO NRW die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2011 und 31. Dezember 2012 fest.
2. Dem Bürgermeister wird für die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2011 und 31. Dezember 2012 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung erteilt.
3. Der Jahresüberschuss des Jahresergebnisses zum 31. Dezember 2012 in Höhe von 1.177.723,10 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Die vom Rat der Stadt Meckenheim festgestellten Jahresabschlüsse 2011 und 2012 und der Lagebericht sind gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 16. Oktober 2014 angezeigt worden.
Die Jahresabschlüsse der Jahre 2009 und 2010 wurden, entsprechend dem Artikel 8 § 4 des Ersten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz – NKRGW) vom 18. September 2012 (GV.NRW. 2012 S. 432), in der vom Bürgermeister nach § 95 Abs. 3 GO NRW bestätigten Entwurfsfassung der Anzeige des Jahresabschlusses 2011 beigefügt.
Mit Schreiben vom 17. September 2015 hat der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde mitgeteilt, dass er von der Anzeige Kenntnis genommen hat.
2. Wesentliche Ergebnisse der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2011 und zum 31. Dezember 2012
Bilanz zum 31. Dezember 2011 als PDF-Datei
Bilanz zum 31. Dezember 2012 als PDF-Datei
3. Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses
Die Jahresabschlüsse und die Lageberichte zum 31. Dezember 2011 und 31. Dezember 2012 wurden gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit den Vorschriften des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKFWG) und dem diesbezüglichen Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. Oktober 2012 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Dieser bediente sicher hierzu gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung, die sich wiederum gemäß § 103 Abs. 5 GO NRW eines Sachverständigen Dritten bediente.
Die Prüfung erfolgte unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der GO NRW, und der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.
Am 4. September 2014 wurde der folgende uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch die Sozietät Wiesmann + Köster GbR, Wirtschaftsprüfer Herr Ganss, erteilt:
„Wir haben die Jahresabschlüsse - bestehend jeweils aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - der Stadt Meckenheim zum 31. Dezember 2011 und 31. Dezember 2012 unter Einbeziehung des Inventars und der Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht geprüft.
Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den sie ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und der sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Meckenheim. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über die Lageberichte abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung der beiden Jahresabschlüsse und Lageberichte nach § 101 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung der durch die Jahresabschlüsse unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch die Lageberichte vermittelten Bildes der Vermögens, Schulden-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Meckenheim sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Meckenheim sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die Jahresabschlüsse auf den 31. Dezember 2011 und 31. Dezember 2012 den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Meckenheim. Die Lageberichte 2011 und 2012 stehen in Einklang mit den Jahresabschlüssen, vermitteln insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellen die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Der uneingeschränkte Prüfvermerk des mit der Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadt Meckenheim auf den 31. Dezember 2011 und 31. Januar 2012 beauftragten Wirtschaftsprüfers Eric Ganss von der Wiesmann + Köster GbR aus Solingen wird durch die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Meckenheim vollständig und uneingeschränkt übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 24. September 2015 mit dem Prüfbericht befasst und sich das Ergebnis zu Eigen gemacht.
Im Übrigen kommt der Rechnungsprüfungsausschuss zu folgendem Ergebnis:
„Die Prüfung hat die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Meckenheim sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresabschlüsse auf den 31. Dezember 2011 und 31. Dezember 2012 nebst Anhang und des Lageberichts erfasst.
Die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach den bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen entsprechen die Jahresabschlüsse nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der gemeindlichen Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Meckenheim.
Die Lageberichte stehen im Einklang mit den Jahresabschlüssen 2011 und 2012, vermitteln insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
4. Bekanntmachung, Offenlegung und Einsichtnahme der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2011 und zum 31. Dezember 2012
Die vom Rat der Stadt Meckenheim in seiner Sitzung am 1. Oktober 2014 festgestellten Jahresabschlüsse 2011 und 2012 werden hiermit gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht.
Die Jahresabschlüsse – bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang und dem Lagebericht - , sowie der volle Wortlaut des Bestätigungsvermerkes liegen gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2013 während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und montags von 14 Uhr bis 18 Uhr sowie außerhalb dieser Zeiten nach vorheriger Vereinbarung im Rathaus der Stadt Meckenheim, Dienstgebäude Bahnhofstraße 25 (Reginahof), Zimmer 1.06 zur Einsichtnahme aus.
Die Jahresabschlüsse können auch auf der städtischen Internetseite unter: www.meckenheim.de eingesehen werden.
Meckenheim, den 30. September 2015
Der Bürgermeister
Bert Spilles
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 14. Oktober 2015.