Infoleiste

Topmeldungen

Weg in eine klimaneutrale Zukunft mitgestalten

weiterlesen

Öffentlicher Infoabend zum Sofortprogramm

weiterlesen

14. Blütenfest war ein voller Erfolg

weiterlesen

Ein LeseZeichen für Meckenheim

weiterlesen

Wer hilft bei der Europawahl?

weiterlesen
Symbolbild Karriereleitern

Stellenportal Meckenheim.de

Karriere und Stellen
in der Stadtverwaltung

weiterlesen
Symbolbild Logo Facebook

Facebook

Meckenheim.de
ist bei Facebook.

weiterlesen

Öffnungszeiten

Stadtverwaltung
Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02225 917-0
Öffnungszeiten Bürgerservice
ohne Termin

Mi              7:30 bis 12:30 Uhr
Sonst nur mit Terminvergabe
https://termine.meckenheim.de/?rs
Per E-Mail: buergerbuero@meckenheim.de
Telefon für Termin nur Mo/Di/Do/Fr 9-10:30 Uhr + Di/Do 14-15 Uhr: 
(02225) 917-206/207/208

Weitere Kontaktdaten
Terminverwaltung Ara Displaying Images Cal

Termin- reservierung Bürgerservice

Zur Terminreservierung:

weiterlesen
Jungholzhalle Eingang

Veranstaltungen in der Jungholzhalle

Alle Informationen
zur Jungholzhalle:

weiterlesen
Symbolbild zur Wirtschaftsförderung online

Wirtschafts- förderung online!

Wirtschaftsförderung 
Meckenheim mit eigener Webseite:

weiterlesen
Symbolbild Familienlotsin

Familienlotsin

Ansprechpartnerin für unsere Familien
Hanna Esser
Telefon (02225) 917 289
hanna.esser@meckenheim.de

weiterlesen
Blütenkönigin Antonia Augenstein

Meckenheimer Blütenkönigin

Herzlich Willkommen
in Meckenheim

weiterlesen
Logo Mega - Meckenheimer Garantie für Ausbildung

MeGA

Meckenheimer
Garantie
für Ausbildung

weiterlesen
Symbolbild Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Zum Plakat
Symbolbild Fahrradfreundliches Meckenheim

Fahrrad- freundliches Meckenheim

Meckenheim ist als fahrrad- freundliche Stadt ausgezeichnet

weiterlesen
Hände

Stiftungen in Meckenheim

Bürgerstiftung und Lückert-Stiftung

weiterlesen

Aktuelle Freizeit-Termine

26.04.2024

"ADFC Fahrrad-Codier-Aktionen"

weiterlesen

05.05.2024

Dauerausstellung "7.000 Jahre Meckenheimer Geschichte"

weiterlesen

07.05.2024

"Exkursion zum Schloss Benrath"

weiterlesen

5. Satzung vom 10. Dezember 2015 zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Gemeindesteuern der Stadt Meckenheim (Hebesatzsatzung ) vom 5. Juni 1997 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2014

Aufgrund der § 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. Nr. 55 vom 2. September 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV.NRW. 2015 S. 496), i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I. S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I. S. 2794) und des § 16 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 2002 (BGBl l S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. November 2015 (BGBl l S. 1834), sowie § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16. Dezember 1981 (GV.NRW.1981 S. 732) hat der Rat der Stadt Meckenheim in der Sitzung am 9. Dezember 2015 die folgende 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Gemeindesteuern der Stadt Meckenheim vom 5. Juni 1997 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2014 beschlossen:

Artikel I
§ 1 erhält folgende Fassung:
Die Hebesätze für die Gemeindesteuer werden ab dem Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
     (Grundsteuer A)                                                               260 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                 501 v. H.

2. Gewerbesteuer
    nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital             475 v. H.

Artikel II
§ 2 erhält folgende Fassung:
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Gemeindesteuern der Stadt Meckenheim (Hebesatzsatzung)

wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. 2015 S. 496) wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Meckenheim, 10. Dezember 2015 
Stadt Meckenheim
Der Bürgermeister
Bert Spilles