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Hinweis des Volkshochschulzweckverbandes Meckenheim Rheinbach Swisttal
Jahresabschlüsse 2011 und 2012
Die Verbandsversammlung des Volkshochschulzweckverbandes Meckenheim Rheinbach Swisttal hat in ihrer Sitzung am 21. Dezember 2015 die geprüften Jahresabschlüsse 2011 und 2012 festgestellt, dem Verbandsvorsteher Entlastung erteilt und die Verwendung des Jahresüberschusses (2012) und den Ausgleich des Jahresfehlbetrages (2012) beschlossen.
Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit Schreiben vom 22. März 2016 die gemäß § 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen angezeigten Jahresabschlüsse 2011 und 2012 des Volkshochschulzweckverbandes Meckenheim Rheinbach Swisttal zur Kenntnis genommen worden.
Die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 des Volkshochschulzweckverbandes Meckenheim Rheinbach Swisttal wurden gemäß § 8 der Zweckverbandssatzung vom 21. Januar 2016 in der Zeit vom 8. April 2016 bis 22. April 2016 an der Bekanntmachungstafel in der Geschäftsstelle des Volkshochschulzweckverbandes, Schweigelstr. 21, 53359 Rheinbach, öffentlich bekannt gemacht.
Rheinbach, 7. April 2016
Im Auftrag
gez. Adrian Grüter
VHS-Direktor
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 13. April 2016.