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Hinweisbekanntmachung des Volkshochschulzweckverbandes Meckenheim Rheinbach Swisttal

Aufgrund des § 20 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1979 (GV NW S.621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 204) in Verbindung mit § 7 der Zweckverbandssatzung hat die Verbandsversammlung des Volkshochschulzweckverbandes zwischen den Städten Meckenheim und Rheinbach und der Gemeinde Swisttal in ihrer Sitzung am 1. Juli 2016 die 4. Änderungssatzung zur Änderung der Zweckverbandssatzung vom 14. Juli 2006 über die Neufassung der Satzung des Volkshochschulzweckverbandes vom 2. November 1977, zuletzt geändert am 21. Januar 2016, beschlossen.

Die 4. Änderungssatzung zur Satzung der Zweckverbandssatzung über die Bildung eines Volkshochschulzweckverbandes zwischen den Städten Meckenheim und Rheinbach und der Gemeinde Swisttal vom 24. Juli 2013 wurde vom Landrat des Rhein-Sieg-Kreises gemäß § 20 Abs. 4 i. V. m. § 10 GkG am 31. August 2016 in den amtlichen Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises (General-Anzeiger, Bonner Rundschau Kölner Stadt-Anzeiger) öffentlich bekannt gemacht.

Rheinbach, den 7. September 2016
gez. Stefan Raetz

Stefan Raetz
Verbandsvorsteher

Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 14. September 2016