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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. Oktober 2016 folgenden Beschluss gefasst:

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB den Entwurf der 46. Flächennutzungsplanänderung die Begründung mit Umweltbericht (Stand: Offenlage) , der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag (Stand: Offenlage) sowie die bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

(Es wird darauf hingewiesen, dass sich die oben genannten Anlagen auf die entsprechende Sitzungsvorlage (V/2016/02942) beziehen.)

In Ausführung dieses Beschlusses wird der vorgenannte Entwurf der Flächennutzungsplanänderung nebst Begründung mit Umweltbericht einschließlich der dazugehörenden Anlagen, wie der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung, sowie den bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 14. November 2016 bis 14. Dezember 2016 einschließlich bei der Stadtverwaltung Meckenheim, 53340 Meckenheim, Bahnhofstraße 22, Fachbereich 61 - Stadtplanung, Liegenschaften, Erdgeschoss – Flur, zwischen den Zimmern 0.33 und 0.34 öffentlich ausgelegt.

Jeder kann die Unterlagen während der Dienststunden einsehen:

montags                          von              7.30 Uhr – 12.30 Uhr
                                      und von        14.00 Uhr – 18.00 Uhr

dienstags, mittwochs
und donnerstags            von              7.30 Uhr – 12.30 Uhr
                                     und von        14.00 Uhr – 16.30 Uhr

freitags                           von              7.30 Uhr – 12.30 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich sowie elektronisch an die Stadt Meckenheim oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Meckenheim, Bahnhofstraße 22, Fachbereich 61 – Stadtplanung, Liegenschaften, Zimmer-Nummern: 0.26, 0.29 (Erdgeschoss) und 1.41 (Obergeschoss) abgegeben werden.

Zusätzlich stehen die o. g. sowie nachfolgend aufgeführten Unterlagen des Bauleitplanverfahrens zur 46. Flächennutzungsplanänderung auf der Internetseite der Stadt Meckenheim unter den nachfolgenden Links zur Verfügung:

http://www.o-sp.de/meckenheim/plan/verfahren.php (außerhalb der Offenlagefrist)

http://www.o-sp.de/meckenheim/plan/beteiligung.php (während der Offenlagefrist)

Ziele und Zwecke der Planung

Im Stadtgebiet Meckenheim stehen derzeit nur noch begrenzt Flächen für Gewerbe- und Industrieansiedlungen von ca. 1,5 ha zur Verfügung. Zur Schaffung eines neuen Standortes für potenzielle Wirtschaftsansiedlungen beabsichtigt die Stadt Meckenheim daher das bestehende Industriegebiet Kottenforst in Richtung Osten um den ca. 27,75 ha großen Unternehmerpark Kottenforst zu erweitern.

Als Flächenbedarf für gewerbliche Bauflächen wurde im Rahmen eines Best-case-Szenarios ein Grundbedarf von 2,3 ha pro Jahr ermittelt. Dies führt zu einem Flächendefizit von insgesamt 38ha bis zum Jahr 2030. Aufgrund dieses prognostizierten Bedarfs soll mit dem vorliegenden Offenlageentwurf der gültige Flächennutzungsplan von Flächen für die Landwirtschaft in gewerbliche Bauflächen geändert werden. Zur weiteren langfristigen Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Gewerbeflächen in diesem Bereich hat die Stadt Meckenheim eine städtebauliche Rahmenplanung für den gesamten im Regionalplan dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereich erarbeitet und beschlossen.

Plangebiet

Das Plangebiet liegt im Norden Meckenheims in östlicher Angrenzung an den bestehenden Industriepark Kottenforst. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Regionalbahnlinie Bonn-Euskirchen (westlich), vom Eisbach und den landwirtschaftlichen Flächen unterhalb der Gemeindestraße "Am Pannacker" (nördlich), die L 261, "Meckenheimer Allee" (östlich) und den Wirtschaftsweg (Flurstücke Nr. 200 und Nr. 23) (südlich).

Flurstücke im Geltungsbereich

Gemarkung Meckenheim
Flur 1
Flurstücke 25 tw, 116, 140, 141, 188/24 tw, 189/24 tw, 190/24 tw, 191/24 tw, 192/24 tw, 193/24 tw, 194/24 tw

Gemarkung Meckenheim
Flur 6
Flurstücke 17, 18, 20/1, 20/2, 21, 22, 23, 39, 40, 41, 42, 43, 44/1, 44/2, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 79, 197, 198, 200, 202, 208 tw, 228, 229, 230, 231, 262/12, 263/12, 264/14, 265/16, 266/19, 267/19, 268/19, 269/19, 270/53, 271/53, 272/53, 274/60, 284 tw, 416, 417, 275/61, 276/61, 277/61, 278/62, 279/63, 2119 tw

Die detaillierte Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung, welche als Anlage beigefügt ist.

Der Planentwurf besteht aus Festsetzungen durch Zeichnung und Schrift; eine Begründung einschließlich Umweltbericht ist beigefügt.

Bei den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen und Stellungnahmen, die offengelegt werden, handelt es sich im Einzelnen um

A) Umweltbezogene Unterlagen:

  • Umweltbericht als Teil der Begründung
  • Artenschutzrechtliche Vorprüfung

B) Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:

Art der vorhandenen Information
Urheber
Thematischer Bezug

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Wahnbachtalsperrenverband vom 30.10.2012
Leitungsschutz Trinkwassertransportleitung

Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel vom 07.11.2012
Anbindung an L261, Planung eines Rad- und Gehweges

Wasser- und Bodenverband Adendorf-Altendorf-Meckenheim
Drainage landwirtschaftlicher Flächen

Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Rhein-Sieg vom 08.11.2012
Ersatzflächenbereitstellung, Entschädigungsregelung bzgl. Dauerkulturen, Minimierung des Verbrauches landwirtschaftlich genutzter Flächen

Landesbetrieb Wald und Holz – Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft vom 12.11.2012
Sicherheitsabstand zur Waldfläche

Kreisbauernschaft Bonn-Rhein-Sieg vom 13.11.2012
Minimierung des Verbrauches landwirtschaftlich genutzter Flächen, Umgang mit Kompensationsmaßnahmen

Rhein-Sieg-Kreis – Regional-/Bauleitplanung vom 13.11.2012
Altlasten, Gewässerrandstreifen, Umgang mit Niederschlagswasser

Regionalgas Euskirchen vom 14.11.2012
Leitungsschutz

Zweckverband Naturpark Rheinland vom 16.11.2012
Erholungsraum, Erhaltung von Freiflächen

Bez.Reg. Köln – Bauleitplanung vom 16.11.2012
Immissionsschutz, Störfall-Verordnung,

Erftverband Bergheim vom 21.11.2012
Umgang mit Niederschlagswasser, Hochwasserschutz, Ausgleichsmaßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität

RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice vom 20.11.2012
Schutzstreifen zur Hochspannungsfreileitung

LVR, Amt für Bodendenkmalpflege vom 20.11.2012
Bodendenkmalschutz

Stadtwerke Meckenheim vom 12.12.2012
Leitungsschutz

Fachgutachten
Städtebaulichen Arbeitsgemeinschaft
Artenschutzrechtliche Vorprüfung

Stellungnahmen und Eingaben aus der Öffentlichkeit
1 Bürger
Umgang mit Kompensationsflächen

1 Bürger
Flächeninanspruchnahme

1 Bürger
Hochwasserschutz

Als Umweltinformation liegt als Teil der Begründung der Umweltbericht vor, der die Auswirkungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes auf die Schutzgüter Mensch/menschliche Gesundheit, Tiere/ Pflanzen/ Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/ Luft, Landschaft, Kultur-/ sonstige Sachgüter und ihre Wechselwirkungen untereinander prüft. Aufbauend auf der Darstellung und Bewertung der Schutzgüter unter Berücksichtigung der Vorbelastung des Raumes und dem geplanten Vorhaben (Festsetzung von Gewerbegebietsflächen) wird eine Bilanzierung der Auswirkungen erarbeitet. Ferner werden Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung des Eingriffes, sowie Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz im vereinfachten Bewertungsverfahren dargestellt.

Artenschutzrechtliche Vorprüfung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist eine artenschutzrechtliche Vorprüfung (Artenschutzprüfung der Stufe I) gemäß Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erstellt worden. Dieser Fachbeitrag berücksichtigt die Belange des Artenschutzes, wobei mögliche Betroffenheiten streng geschützter Arten (europäisch geschützte FFH-Anhang IV-Arten) sowie europäische Vogelarten dargelegt werden. Die Vorprüfung ergibt, dass keine Hinweise auf Vorkommen lokaler Populationen planungsrelevanter Arten vorliegen und keine Vorkommen von seltenen und/oder gefährdeter Arten der Roten Liste Deutschland/NRW oder laut BNatSchG als streng geschützte Arten definierte Vorkommen ermittelt werden konnten.

Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach § 4a Abs. 6 Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch) nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Meckenheim, den 28. Oktober 2016                            

STADT MECKENHEIM
Bert Spilles
Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung für die Durchführung der Offenlage der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim vom 28. Oktober 2016

Hiermit wird gemäß § 7 Abs. 7 Gemeindeordnung NRW i. V. m. § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO – durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Beschlusses über die Offenlage der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 27. Oktober 2016 übereinstimmt.

Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO – verfahren worden ist.

Der vorstehenden Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 27. Oktober 2016 über die Offenlage der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Meckenheim, den 28. Oktober 2016                             

STADT MECKENHEIM
Bert Spilles
Bürgermeister

Anlage: Geltungsbereich der 46. Änd.d.Flächennutzungsplanes
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 2. November 2016.