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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 80 „Unternehmerpark Kottenforst“

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. Oktober 2016 folgenden Beschluss gefasst:

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 80 "Unternehmerpark Kottenforst" (Anlage 3), die Begründung mit Umweltbericht (Stand: Offenlage) (Anlage 4), der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag (Stand: Offenlage) (Anlage 5), der Landschaftspflegerische Fachbeitrag (Stand: Offenlage) (Anlage 6) sowie die bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Anlage 7) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

(Es wird darauf hingewiesen, dass sich die oben genannten Anlagen auf die entsprechende Sitzungsvorlage (V/2016/02941) beziehen.)

In Ausführung dieses Beschlusses wird der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung mit Umweltbericht einschließlich der dazugehörenden Anlagen, wie der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung, dem Verkehrsgutachten zum Knotenpunkt L158/L261/K53 mit einer Verkehrsaufkommensabschätzung zum Unternehmerpark Kottenforst, dem Schalltechnischen Fachgutachten, dem Landschaftspflegerische Fachbeitrag sowie den bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 14. November 2016 bis 14. Dezember 2016 einschließlich bei der Stadtverwaltung Meckenheim, 53340 Meckenheim, Bahnhofstraße 22, Fachbereich 61 - Stadtplanung, Liegenschaften, Erdgeschoss – Flur, zwischen den Zimmern 0.33 und 0.34 öffentlich ausgelegt.

Jeder kann die Unterlagen während der Dienststunden einsehen:

montags                          von              7.30 Uhr – 12.30 Uhr
                                      und von        14.00 Uhr – 18.00 Uhr
dienstags, mittwochs
und donnerstags             von             7.30 Uhr – 12.30 Uhr
                                    und von         14.00 Uhr – 16.30 Uhr
freitags                            von             7.30 Uhr – 12.30 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich sowie elektronisch an die Stadt Meckenheim oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Meckenheim, Bahnhofstraße 22, Fachbereich 61 – Stadtplanung, Liegenschaften, Zimmer-Nummern: 0.26, 0.29 (Erdgeschoss) und 1.41 (Obergeschoss) abgegeben werden.

Zusätzlich stehen die o. g. sowie nachfolgend aufgeführten Unterlagen des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 80 „Unternehmerpark Kottenforst“ auf der Internetseite der Stadt Meckenheim unter den nachfolgenden Links zur Verfügung:

http://www.o-sp.de/meckenheim/plan/verfahren.php (außerhalb der Offenlagefrist)
http://www.o-sp.de/meckenheim/plan/beteiligung.php (während der Offenlagefrist)

Ziele und Zwecke der Planung

Im Stadtgebiet Meckenheim stehen derzeit nur noch begrenzt Flächen für Gewerbe- und Industrieansiedlungen von ca. 1,5 ha zur Verfügung. Zur Schaffung eines neuen Standortes für potenzielle Wirtschaftsansiedlungen beabsichtigt die Stadt Meckenheim daher das bestehende Industriegebiet Kottenforst in Richtung Osten um den ca. 27,75 ha großen Unternehmerpark Kottenforst zu erweitern.

Die Schaffung von neuen Gewerbeflächen erfordert die Aufstellung eines Bebauungsplans. Die neuen Bauflächen sollen dabei untereinander und unter Berücksichtigung der in der Umgebung liegenden Baugebietsflächen verträglich zueinander geordnet werden.

Im Zuge der technischen Ausführungsplanung mussten die ursprüngliche Rahmenplanung und der Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung, welche von einer zentralen Erschließungsachse mit untergeordneten seitlichen Erschließungsstraßen ausgegangen sind, modifiziert und umgeplant werden. Die städtebauliche Grundstruktur des Entwurfs basiert nun auf einer Haupterschließungsachse parallel zur L261, welche im nördlichen Bereich abknickt und in Richtung „Am Pannacker“ verläuft. In Richtung der östlich gelegenen Bahntrasse verfügt die Haupterschließungsachse über seitliche Erschließungsstraßen, welche jeweils in Wendeanlagen münden. Zwischen den seitlichen Erschließungsstraßen ist im Rahmen der Entwässerungsplanung ein städtebaulich markantes, grün ausgestaltetes Grabensystem, das als Rückhaltung fungiert, vorgesehen. Diese Grünstränge bzw. Grabensysteme ersetzen die ursprünglich angedachte zentrale Rückhaltung in Form eines Regenrückhaltebeckens.

Neben der aus der technischen Ausführungsplanung resultierenden Strukturierung ergibt sich die Gliederung des Plangebiets aus den Vorgaben des Immissionsschutzes. Diese sichern die verträglich Anordnung der einzelnen Teilflächen durch die Festsetzung von Emissionskontingenten.

Plangebiet

Das Plangebiet liegt im Norden Meckenheims in östlicher Angrenzung an den bestehenden Industriepark Kottenforst. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Regionalbahnlinie Bonn-Euskirchen (westlich), vom Eisbach und den landwirtschaftlichen Flächen unterhalb der Gemeindestraße "Am Pannacker" (nördlich), die L 261, "Meckenheimer Allee" (östlich) und den Wirtschaftsweg (Flurstücke Nr. 200 und Nr. 23) (südlich).

Flurstücke im Geltungsbereich

Gemarkung Meckenheim
Flur 1
Flurstücke 25 tw, 116, 140, 141, 188/24 tw, 189/24 tw, 190/24 tw, 191/24 tw, 192/24 tw, 193/24 tw, 194/24 tw

Gemarkung Meckenheim
Flur 6
Flurstücke 17, 18, 20/1, 20/2, 21, 22, 23, 39, 40, 41, 42, 43, 44/1, 44/2, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 79, 197, 198, 200, 202, 208 tw, 228, 229, 230, 231, 262/12, 263/12, 264/14, 265/16, 266/19, 267/19, 268/19, 269/19, 270/53, 271/53, 272/53, 274/60, 284 tw, 416, 417, 275/61, 276/61, 277/61, 278/62, 279/63, 2119 tw

Die detaillierte Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung, welche als Anlage beigefügt ist.

Der Planentwurf besteht aus Festsetzungen durch Zeichnung und Schrift; eine Begründung einschließlich Umweltbericht ist beigefügt.

Bei den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen und Stellungnahmen, die offengelegt werden, handelt es sich im Einzelnen um

A) Umweltbezogene Unterlagen:

  • Umweltbericht als Teil der Begründung
  • Artenschutzrechtliche Vorprüfung
  • Verkehrsgutachten zum Knotenpunkt L158/L261/K53 mit einer Verkehrsaufkommensabschätzung zum Unternehmerpark Kottenforst
  • Schalltechnisches Fachgutachten
  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

B) Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB:

- Art der vorhandenen Information
- Urheber
- Thematischer Bezug

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Bez.Reg. Köln – Dez. 33 Ländliche Entwicklung, Bodenordnung vom 18.10.2013
Landeskultur, Landentwicklung

Wahnbachtalsperrenverband vom 18.10.2013
Leitungsschutz Trinkwassertransportleitung

Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 24.10.2013
Kampfmittelerkundung, Kampfmittelbeseitigung

Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Rhein-Sieg vom 30.10.2013
Ersatzflächenbereitstellung, Minimierung des Verbrauches landwirtschaftlich genutzter Flächen

Zweckverband Naturpark Rheinland vom 05.11.2013
Erholungsraum, Erhaltung von Freiflächen

Erftverband Bergheim vom 08.11.2013
Flurnahe Grundwasserabstände, Dachbegrünung, Nutzung des Niederschlagswassers, Ausführung der Regenrückhaltung

Bez.Reg. Köln – Dez. 51 Natur- und Landschaftsschutz vom 13.11.2013
Planung eines Rad- und Gehweges

Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel vom 15.11.2013
Anbindung an L261

Landesbetrieb Wald und Holz – Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft vom 18.11.2013
Sicherheitsabstand zur Waldfläche

Rhein-Sieg-Kreis – Planungsamt vom 18.11.2013
Immissionsschutz, Abfallwirtschaft, Altlasten, Bodenschutz, Grundwassermessstellen, Natur- und Landschaftsschutz, Anbindung an L261

LVR, Amt für Bodendenkmalpflege vom 21.11.2013
Bodendenkmalschutz

Fachgutachten

ACCON Köln GmbH
Schalltechnisches Fachgutachten

AB Stadtverkehr GbR
Verkehrsgutachten zum Knotenpunkt L158/L261/K53

Städtebaulichen Arbeitsgemeinschaft
Artenschutzrechtliche Vorprüfung

Stellungnahmen und Eingaben aus der Öffentlichkeit

1 Bürger
Ausweisung landwirtschaftlicher Flächen, Umgang mit Kompensationsflächen

1 Bürger
Möglichkeit der Kreuzung der Bahntrasse

Als Umweltinformation liegt als Teil der Begründung der Umweltbericht vor, der die Auswirkungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes auf die Schutzgüter Mensch/menschliche Gesundheit, Tiere/ Pflanzen/ Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/ Luft, Landschaft, Kultur-/ sonstige Sachgüter und ihre Wechselwirkungen untereinander prüft. Aufbauend auf der Darstellung und Bewertung der Schutzgüter unter Berücksichtigung der Vorbelastung des Raumes und dem geplanten Vorhaben (Festsetzung von Gewerbegebietsflächen) wird eine Bilanzierung der Auswirkungen erarbeitet. Ferner werden Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung des Eingriffes, sowie Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz festgesetzt und dargestellt.

Artenschutzrechtliche Vorprüfung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist eine artenschutzrechtliche Vorprüfung (Artenschutzprüfung der Stufe I) gemäß Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erstellt worden. Dieser Fachbeitrag berücksichtigt die Belange des Artenschutzes, wobei mögliche Betroffenheiten streng geschützter Arten (europäisch geschützte FFH-Anhang IV-Arten) sowie europäische Vogelarten dargelegt werden. Die Vorprüfung ergibt, dass keine Hinweise auf Vorkommen lokaler Populationen planungsrelevanter Arten vorliegen und eine Gefährdung des Erhaltungszustands planungsrelevanter Arten als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt wird.

Schalltechnisches Fachgutachten
Um mögliche Lärm-Immissionskonflikte zwischen bestehenden Nutzungen sowie der neu festzusetzenden Gewerbegebietsflächen mit den umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen zu gewährleisten, sollen die zulässigen Geräuschemissionen im Bebauungsplangebiet durch entsprechende Festsetzungen so begrenzt werden, dass auch beim Zusammenwirken aller Anlagen keine unzulässigen Geräuschimmissionen auftreten. Dazu werden Emissionskontingente nach der DIN 45691 berechnet und als Festsetzungen im Bebauungsplan integriert.

Verkehrsgutachten zum Knotenpunkt L158/L261/K53
Das Gutachten zeigt Lösungsansätze für den Knotenpunkt L158/L261/K53 auf, um die bestehende heutige unzureichende Leistungsfähigkeit zu verbessern. Hierbei wird zudem das Szenario einer Gebietsentwicklung des Unternehmerparks Kottenforst mit einem Anschluss an die L261 mit berücksichtigt. Dies beinhaltet eine Verkehrsaufkommensabschätzung des zukünftigen Unternehmerparks mittels mehrerer Prognosefälle, wobei die Auswirkungen und Verkehrsverteilung auf das Straßennetz ermittelt und dargestellt werden. Die Untersuchung zeigt auf, dass der Knotenpunkt L158/L261/K53 sehr stark durch den Kraftfahrzeugverkehr belastet ist und dadurch keine ausreichende Verkehrsqualität aufweist. Mit der Entwicklung des Unternehmerparks Kottenforst nimmt die Verkehrsbelastung weiter zu, mit entsprechenden Maßnahmen kann jedoch auch mit diesen neu induzierten Verkehren sogar eine bessere Verkehrsqualität als im heutigen Bestand erreicht werden.

Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach § 4a Abs. 6 Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch) nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Meckenheim, den 28. Oktober 2016
STADT MECKENHEIM        

Bert Spilles
Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung für die Durchführung der Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 80 „Unternehmerpark Kottenforst“ vom 28. Oktober 2016

Hiermit wird gemäß § 7 Abs. 7 Gemeindeordnung NRW i. V. m. § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO – durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Beschlusses über die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 80 „Unternehmerpark“ mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 27. Oktober 2016 übereinstimmt.

Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO – verfahren worden ist.

Der vorstehenden Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 27. Oktober 2016 über die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 80 „Unternehmerpark Kottenforst“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.                              

Meckenheim, den 28. Oktober 2016
STADT MECKENHEIM
Bert Spilles
Bürgermeister

Anlage: Geltungsbereich BP Nr. 80
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 2. November 2016.