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VHS-Zweckverband Voreifel beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2017
Haushaltssatzung wird bis 13. März in der Geschäftsstelle öffentlich bekannt gemacht
Die Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes Voreifel hat in ihrer Sitzung am 30. Januar 2017 die Haushaltssatzung für das Jahr 2017 beschlossen.
Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit Verfügung vom 13. Februar 2017 die für das laufende Jahr und für den Ausgleich des negativen Eigenkapitals die Verbandsumlage in Höhe von 766.655 € genehmigt.
Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2017 des VHSZweckverbandes Voreifel wird gemäß § 8 der Zweckverbandssatzung vom 21. Januar 2016 in der Zeit vom 14. Februar 2017 bis 13. März 2017 an der Bekanntmachungstafel in der Geschäftsstelle des Volkshochschulzweckverbandes, Schweigelstraße 21, 53359 Rheinbach, öffentlich bekannt gemacht.
Rheinbach, den 14. Februar 2017
Im Auftrag
gez. Dr. Barbara Hausmanns
Dr. Barbara Hausmanns
(stellvertretende VHS-Direktorin)
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 22. Februar 2017.