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Landtagswahl am 14. Mai 2017: Das Briefwahlbüro der Stadt Meckenheim ist ab dem 18. April im Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 22, Erdgeschoss, Zimmer 0.18 geöffnet
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 23. April 2017 verschickt. Wer bis zum 2. Mai 2017 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bis spätestens 5. Mai 2017 mit dem Wahlbüro der Stadt Meckenheim, Bahnhofstraße 25, Erdgeschoss, Zimmer 0.5, ursula.schmitz@meckenheim.de, Telefon 02225 / 917 – 202, Fax 02225 / 917-66168, in Verbindung setzen.
Im Briefwahlbüro werden ab dem 18. April die Briefwahlunterlagen persönlich übergeben oder per Post zugestellt. Wahlschein und Briefwahlunterlagen dürfen einem anderen als dem Wahlberechtigten persönlich nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird (§ 19 Abs. 3 KWahlO). Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies hat sie der Stadt Meckenheim vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern (§ 20 Abs. 5 KWahlO).
Wahlberechtigte, die die Briefwahlunterlagen persönlich beim Wahlbüro abholen, können die Briefwahlunterlagen auch vor Ort ausfüllen und dort abgeben.
Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Wer den Antrag für einen anderen stellen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Dies gilt auch, wenn eine Beantragung per E-Mail erfolgt.
Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines gestellt haben, brauchen diesen Antrag nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte nicht zu erneuern. Sie erhalten in den nächsten Tagen automatisch ihre Briefwahlunterlagen per Post zugesandt.
Das Briefwahlbüro der Stadt Meckenheim, Bahnhofstraße 22, Erdgeschoss, Zimmer 0.18, ist montags von 7.30 bis 12.30 und von 14 bis 18 Uhr sowie dienstags bis freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr geöffnet.
Stadt Meckenheim
12. April 2017
Der Wahlleiter
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 12. April 2017.