Infoleiste
Hinweis des VHS-Zweckverbandes Voreifel
Die Verbandsversammlung des VHSZweckverbandes Voreifel hat in ihrer Sitzung am 3. Mai 2017 den geprüften Jahresabschluss 2015 festgestellt, dem Verbandsvorsteher Entlastung erteilt und die Verwendung des Jahresüberschusses beschlossen.
Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit Schreiben vom 9. Mai 2017 den gemäß § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) i. V. m. § 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen angezeigten Jahresabschluss 2015 des VHS-Zweckverbandes Voreifel zur Kenntnis genommen.
Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2015 des VHS-Zweckverbandes Voreifel wird gemäß § 8 der Zweckverbandssatzung vom 21. Januar 2016 in der Zeit vom 10. Mai 2017 bis 10. Juni 2017 an der Bekanntmachungstafel in der Geschäftsstelle des VHSZweckverbandes Voreifel, Schweigelstr. 21, 53359 Rheinbach, öffentlich bekannt gemacht.
Rheinbach, den 10. Mai 2017
Im Auftrag
gez. Dr. Barbara Hausmanns
Dr. Barbara Hausmanns
VHS-Direktorin
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 17. Mai 2017.