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1. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme von Räumen in städtischen Gebäuden in Meckenheim vom 12. Juli 2017

Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 2017 (GV NRW S. 208) und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 687) hat der Rat der Stadt Meckenheim in seiner Sitzung am 12. Juli 2017 folgende 1. Änderungssatzung beschlossen:

1. Änderungssatzung

Die Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadt Meckenheim für die Inanspruchnahme von Räumen in städtischen Gebäuden in Meckenheim vom 1. Januar 2016 wird wie folgt geändert:
1.
§ 1
Streiche: 2 Städtische Jungholzhalle in Meckenheim
Die numerische Auflistung ändert sich wie folgt:
1 Das Herrenhaus der Burg Altendorf in Meckenheim-Altendorf
2 Gymnastikhallen/Mehrzweckhallen in Altendorf/Ersdorf und Lüftelberg
3 Pädagogisches Zentrum (PZ) im Schulcampus Meckenheim
4 Aula der Theodor-Heuss-Realschule Meckenheim
5 Aula der Katholischen Grundschule Meckenheim
6 Aula der Gemeinschaftsgrundschule Meckenheim-Merl
7 Aula der Evangelischen Grundschule Meckenheim
8 ZbV-Räume der Gemeinschaftsgrundschule Meckenheim-Merl
9 ZbV-Raum Lüftelberg
2.
§ 2
Änderung der Nummerierung:
(3) Während der Schulferien NRW sowie an Sonn- und Feiertagen werden die Räume nach § 1 Nr. 3 bis Nr. 8 nur dann zur Verfügung gestellt, wenn die Veranstaltungen im besonderen städtischen Interesse liegen.
(4) Die nach § 1 Nr. 3 bis Nr. 8 angemieteten Räume müssen in der Regel bis 22 Uhr verlassen werden. Über Ausnahmen entscheidet die Stadt Meckenheim.
(5) Die Räume nach § 1 Nr. 1 bis Nr. 2 sowie Nr. 9 können bis 1 Uhr benutzt werden, wenn der Veranstalter die Schlüsselgewalt übernimmt. Über Ausnahmen entscheidet die Verwaltung.
3.
Die Mietpreistabelle als Anlage zu § 4 erhält folgende Fassung:

Anlage zu § 4 der Benutzungs- und Gebührenordnung ab dem 1. August 2017

1 Mietpreistabelle
Klick zum PDF

4.
§ 18
Diese Gebühren- und Benutzungsordnung für die ‚Inanspruchnahme der Räume der städtischen Gebäude in Meckenheim‘ tritt am 1. August 2017 in Kraft.

Artikel II
Diese 1. Änderungssatzung tritt am 1. August 2017 in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung
Vorstehende Bezeichnung der Satzung
1. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme von Räumen in städtischen Gebäuden in Meckenheim vom 12. Juli 2017 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4, 5 und 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 16 der Hauptsatzung der Stadt Meckenheim vom 15. Dezember 2014 öffentlich bekannt.
Hinweis
Gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW weise ich darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Meckenheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Meckenheim, 14. Juli 2017
Bert Spilles
Bürgermeister

Hinweis:
Der gesamte Text der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme von Räumen in städtischen Gebäuden in Meckenheim ist hier zu finden.

Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 26. Juli 2017.