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Hinweis des VHS-Zweckverbandes Voreifel
Die Veröffentlichung der Auskünfte über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Verbandsvorstehers und der Mitglieder der Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes Voreifel nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) wird gemäß § 8 der Zweckverbandssatzung ab 28. August 2017 an der Bekanntmachungstafel in der Geschäftsstelle des Volkshochschulzweckverbandes, Schweigelstr. 21, 53359 Rheinbach, öffentlich bekannt gemacht. Die Veröffentlichung erfolgt ebenfalls auf der Internetseite des VHS-Zweckverbandes Voreifel.
Rheinbach, den 28. August 2017
Im Auftrag
gez. Dr. Barbara Hausmanns
Dr. Barbara Hausmanns
VHS-Direktorin
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 13. September 2017.