Infoleiste

Topmeldungen

Förderverein für die interkommunale Öffentliche Bücherei gründen

weiterlesen

Neuer Wirtschaftsnewsletter erschienen!

weiterlesen

Gehwegverbreiterung in Altendorf-Ersdorf erfolgreich abgeschlossen

weiterlesen

14. Blütenfest in Meckenheim

weiterlesen

Wer hilft bei der Europawahl?

weiterlesen

Verlängerter Badespaß in den Osterferien

weiterlesen

Bürgerstiftung Meckenheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter (m/w/d)

weiterlesen
Symbolbild Karriereleitern

Stellenportal Meckenheim.de

Karriere und Stellen
in der Stadtverwaltung

weiterlesen
Symbolbild Logo Facebook

Facebook

Meckenheim.de
ist bei Facebook.

weiterlesen

Öffnungszeiten

Stadtverwaltung
Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02225 917-0
Öffnungszeiten Bürgerservice
ohne Termin

Mi              7:30 bis 12:30 Uhr
Sonst nur mit Terminvergabe
https://termine.meckenheim.de/?rs
Per E-Mail: buergerbuero@meckenheim.de
Telefon für Termin nur Mo/Di/Do/Fr 9-10:30 Uhr + Di/Do 14-15 Uhr: 
(02225) 917-206/207/208

Weitere Kontaktdaten
Terminverwaltung Ara Displaying Images Cal

Termin- reservierung Bürgerservice

Zur Terminreservierung:

weiterlesen
Jungholzhalle Eingang

Veranstaltungen in der Jungholzhalle

Alle Informationen
zur Jungholzhalle:

weiterlesen
Symbolbild zur Wirtschaftsförderung online

Wirtschafts- förderung online!

Wirtschaftsförderung 
Meckenheim mit eigener Webseite:

weiterlesen
Symbolbild Familienlotsin

Familienlotsin

Ansprechpartnerin für unsere Familien
Hanna Esser
Telefon (02225) 917 289
hanna.esser@meckenheim.de

weiterlesen
Blütenkönigin Antonia Augenstein

Meckenheimer Blütenkönigin

Herzlich Willkommen
in Meckenheim

weiterlesen
Logo Mega - Meckenheimer Garantie für Ausbildung

MeGA

Meckenheimer
Garantie
für Ausbildung

weiterlesen
Symbolbild Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Zum Plakat
Symbolbild Fahrradfreundliches Meckenheim

Fahrrad- freundliches Meckenheim

Meckenheim ist als fahrrad- freundliche Stadt ausgezeichnet

weiterlesen
Hände

Stiftungen in Meckenheim

Bürgerstiftung und Lückert-Stiftung

weiterlesen

Aktuelle Freizeit-Termine

04.04-15.04.2024

"Reise zum Nabel Italiens nach Rieti"

weiterlesen

07.04.2024

Dauerausstellung "7.000 Jahre Meckenheimer Geschichte"

weiterlesen

10.04.2024

"Wichtige Informationen für Ihren Haushalt"

weiterlesen

Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gartenstraße“ „Beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung“ nach § 13 a BauGB

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 7. September 2017 folgenden Beschluss gefasst:

Es wird beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 “Gartenstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBI. I S. 2808) geändert worden ist, auf der Grundlage der vorliegenden Plankarte aufzustellen.

Ziel und Zweck der Planung:

Die Stadt Meckenheim beabsichtigt mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gartenstraße“ die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Einzelhauses auf dem Flurstück 789 (neu) zu schaffen, das westlich des Hauses „Am Feldrain 1, Flurstück 788 (neu), liegt. Die Flurstücke 788 und 789 (neu) sind aus der Teilung des vormaligen Flurstückes 702 (alt) hervorgegangen. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 109 „Gartenstraße“ weist für das bereits bebaute Grundstück, Flurstück 788 (neu), eine überbaubare Fläche und für das westlich davon gelegene Grundstück, Flurstück 789 (neu), eine nicht überbaubare Fläche aus.

Die Eigentümerin dieses Grundstückes hat die Ausweisung eines Baufeldes auf dem 508 m² großen Flurstücks 789 (neu) zum Zwecke der Bebauung mit einem Einzelhaus mit Garage/Carport/Stellplatz beantragt. Die beabsichtigte Wohnnutzung erfordert die Festsetzung eines Baufeldes und Sicherung der Zufahrt durch eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes.

Das Plangebiet liegt am Ostrand des Stadtteils Lüftelberg in Meckenheim. Das Plangebiet nimmt die südwestliche Ecke innerhalb des Geltungsbereiches des seit 1997 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 109 „Gartenstraße“ ein. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von insgesamt rund 806 m², welches das Flurstück 789 (neu) mit 508 m² und einen Teil der öffentlichen Verkehrsfläche mit 286 m² sowie eine Versorgungsfläche von 12 m² beinhaltet. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gartenstraße“ ist von einer Wohnbebauung aus Einzel- und Doppelhaushälften umgeben. Heute ist das Flurstück 789 (neu) bereits größtenteils befestigt und dient als Stellplatz- und Lagerfläche.

Der räumliche Geltungsbereich ist in dem zu dieser Bekanntmachung abgedruckten Übersichtsplan dargestellt. (s. nächste Seite „Bebauungsplan Nr. 109“)

Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gartenstraße“ nach § 13a BauGB steht gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Meckenheim www.meckenheim.de zum Download bereit.

Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB), von dem Umweltbericht gemäß § 2 a Baugesetzbuch (BauGB), von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB), welche Arten von umweltbezogenen Daten verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB) abgesehen wird.

Meckenheim, 15. September 2017
Stadt Meckenheim
Bert Spilles
Bürgermeister

 

Bekanntmachungsanordnung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gartenstraße“ vom 15. September 2017

Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Aufstellungsbeschlusses mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 7. September 2017 übereinstimmt.

Der Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 7. September 2017 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gartenstraße“, 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung und die weiteren Ausführungen zur Erfüllung der rechtlichen Erfordernisse des § 13a Baugesetzbuch werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Meckenheim, 15. September 2017
Stadt Meckenheim
Bert Spilles
Bürgermeister

 

Bebauungsplan 109

 

Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 20. September 2017.