Infoleiste
Bekanntmachung der Stadtwerke der Stadt Meckenheim
Selbstablesung der Wasserzähler
Die Stadtwerke der Stadt Meckenheim bitten auch in diesem Jahr die Bürger, ihren Wasserzählerstand selbst zu ermitteln und auf den zugesandten Ablesekarten einzutragen und bis spätestens 13. Dezember an die Stadtwerke, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim, zurück zu senden oder dort abzugeben.
Alternativ können die Bürger ihren Wasserverbrauch auch über das Internet übermitteln. In diesem Falle teilen sie bitte den Zählerstand ihrer Wasseruhr bis zum 31. Dezember online unter www.meckenheim.de - [Direktlink zur Eingabemaske: Wasserzählerstand 2017 online] mit. Damit entfällt die Rücksendung der Ablesekarte.
Eine telefonische Annahme der Zählerstände ist nicht möglich.
Sollte der Zählerstand nicht fristgerecht bekannt gegeben werden, wird der Wasserverbrauch nach dem Durchschnitt des Jahresverbrauchs der vergangenen Jahre geschätzt.
Für die Übermittlung der Zählerstände für die Gartenbewässerung wenden sich die Bürger an das Steueramt der Stadt Meckenheim. Dort werden ihnen entsprechende Vordrucke zur Verfügung gestellt.
Frostwarnung
Auf die Gefahren des zu erwartenden Frostes für die Wasserversorgung wird hingewiesen. Gefährdet sind insbesondere Wassermesser, freiliegende Bau- und Gartenwasseranschlüsse. Es wird gebeten, diesen Risiken durch wirksame Vorsichtsmaßnahmen vorzubeugen. Frostschäden gehen in jedem Fall zu Lasten des Anschlussnehmers.
Härtegrad des Trinkwassers
Das Trinkwasser wird vom Wahnbachtalsperrenverband in Siegburg bezogen. Im Normalfall hat das nach Meckenheim gelieferte Trinkwasser eine Härte von 6 Grad deutscher Härte; dies entspricht dem Härtebereich 1 – sehr weiches Wasser.
Notrufnummer der Stadtwerke
Die Stadtwerke der Stadt Meckenheim sind in Notfällen wie bei Wasserrohrbrüchen, nicht jedoch für Rückfragen zu Gebührenbescheiden, auch außerhalb der Dienstzeit der Stadtverwaltung Meckenheim, Tel. (02225) 917175, zu erreichen.
Meckenheim, 22. November 2017
Stadtwerke der Stadt Meckenheim
Betriebsleitung
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 29. November 2017.