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Zwangsversteigerung

Am Montag, 19. November 2018, 11:30 Uhr, soll im Amtsgericht Rheinbach, Schweigelstraße 30, 1. Stockwerk, Saal 205, öffentlich meistbietend versteigert werden: Laut Gutachten

a) ein Grundstück bebaut mit einer Reitanlage und einem Büro- und Wohngebäude Carl-Zeiss-Str. 3, 53340 Meckenheim-Lüftelberg. Grundbuch von Lüftelberg 595, Bestandsverzeichnis, lfd. Nr. 3, Gemarkung Lüftelberg, Flur 2, Flurstück 424, Gebäude- und Freifläche, Carl-Zeiss-Straße, 6000 qm groß und Gemarkung Lüftelberg, Flur 2, Flurstück 426, Gebäude- und Freifläche, Carl-Zeiss-Straße, 374 qm groß. Dieses Grundstück ist Stammgrundstück in Bezug auf das auf das Nachbargrundstück Flur 2 Nr. 638 im Eigengrenzüberbau überbaute Büro- und Wohngebäude. Nutzfläche Reithalle 865 m², (Zelthalle, Skelettbau), Baujahr 2004, aufgeteilt in Reithalle, Bühne, Zuschauerraum, Küche. Nutzfläche Reitstall 517 m², bestehend aus Stallgebäude (21 Boxen) mit Nebenräumen einschl. Sanitäranlagen, Baujahr 2004, Stahl-Skelettbau. Hinsichtlich der Reitanlage besteht ein Unterhaltungsstau. Sie ist vermietet bzw. verpachtet. Die Pacht für die auf dem Dach der Anlage befindliche Photovoltaikanlage ist für mehr als die gesamte Pachtlaufzeit (31. Dezember 2030) gezahlt. Das Büro- und Wohngebäude besteht aus Erdgeschoss mit 196 m² (Büro- und Schulungsräume) und Obergeschoss 188 m² (Wohnungsfläche). Baujahr 2014. Nicht unterkellert; Dachgeschoss nicht ausgebaut. Derzeit Büronutzung im Erdgeschoss, vermutlich teilweise vermietet. Ansonsten Rohbau. Wertfestsetzung nach § 74 a Abs. 5 ZVG: 434.000 €

b) ein an das Grundstück zu a) angrenzendes Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Lüftelberg Blatt 10068, Bestandsverzeichnis, lfd. Nr. 1, Gemarkung Lüftelberg, Flur 2, Flurstück 638, Gebäude- und Freifläche, Carl-Zeiss-Straße, 718 qm groß. Dem Grundstück ist zusammen mit dem Grundstück zu a) die Hausnummer 3 zugeordnet. Nicht erschlossen; als geordnetes Rohbauland definiert. Das Grundstück (Straßenfront ca. 7,56 m, Tiefe ca. 91 m) ist mit einem Büro- und Wohngebäude im Eigengrenzüberbau mit ca. 97 m² vom Nachbargrundstück aus überbaut (siehe zu a). Stammgrundstück ist das Nachbargrundstück (siehe zu a). Wertfestsetzung nach § 74 a Abs. 5 ZVG: 22.000 €.

Das Gutachten kann zu den üblichen Geschäftsstunden eingesehen werden 02226/801-103 u. 104 (11 K 014/15 Amtsgericht Rheinbach www.zvg-portal.de).

Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 19. September 2018.