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Bekanntmachung über die Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim
Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2018 folgenden Beschluss gefasst:
"1. Es wird beschlossen, die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 49A „Weinberger Gärten“ auf der Grundlage der vorliegenden Plankarte aufzustellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf Grundlage der vorliegenden Plankarte und der vorliegenden Begründung im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerinformationsveranstaltung sowie gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.Der Entwurf der Begründung wird gebilligt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Änderung des Regionalplanes in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln zu beantragen und voranzutreiben.“
Das rd. 5,1 ha große Plangebiet befindet sich im nördlichen Randbereich des Ortsteils Meckenheim, angrenzend an die Bonner Straße (L 158) und Gudenauer Allee (L 158). Das Plangebiet lässt sich durch:
die Gudenauer Allee im Norden und Nordosten, die Bonner Straße im Nordwesten und Westen und die bestehende Wohnbebauung entlang der Straße „Auf dem Stephansberg“ im Süden abgrenzen.
Der Geltungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim setzt sich aus den Flächen der Gemarkung Meckenheim, Flur 6, Flurstücke 412, 413, 414 415, 900, 1301, 2257 sowie aus Teilen der Flurstücke 2258, 1100 und 2249 sowie Flur 7, Flurstücke 515, 634, 795, 796, 797, 798, 799 und aus Teilen des Flurstückes 855 zusammen.
Der Geltungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim ist in dem zu dieser Bekanntmachung abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.
Bekanntmachungsanordnung über die Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim
Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Aufstellungsbeschlusses mit dem Beschluss des Rates der Stadt Meckenheim vom 4. Juli 2018 übereinstimmt.
Der Beschluss des Rates der Stadt Meckenheim vom 4. Juli 2018 zur Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim, im Verfahren gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauG), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Meckenheim, den 17. September 2018
Stadt Meckenheim
Bert Spilles
Bürgermeister
Hinweise:
Auskünfte und Erläuterungen zu den Planunterlagen der Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Meckenheim, Fachbereich 61 – Stadtplanung, Liegenschaften, 2. Obergeschoss, Zimmer Nr. 2.41, 2.42, 2.43 sowie 2.44, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim zu den nachfolgend aufgeführten allgemeinen Dienststunden des Rathauses:
montags von 08.00 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
dienstags und donnerstags von 08.00 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
mittwochs und freitags von 08.00 Uhr – 12.30 Uhr.
Die Unterlagen zur Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim stehen auf der Internetseite der Stadt Meckenheim unter dem nachfolgenden Link zum Download zur Verfügung:
http://www.o-sp.de/meckenheim/plan/beteiligung.php
Zusätzlich sind die eingestellten Unterlagen zur Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim in einem zentralen Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Internetseite www.uvp.nrw.de zugänglich.
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung zur Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim steht ebenfalls gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Meckenheim unter www.meckenheim.de zum Download bereit.
Meckenheim, den 17. September 2018
Stadt Meckenheim
Bert Spilles
Bürgermeister
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 2. Oktober 2018.