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Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49A „Weinberger Gärten“
Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2018 folgenden Beschluss gefasst:
„1. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 49A „Weinberger Gärten“, gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) auf der Grundlage der vorliegenden Plankarte aufzustellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf Grundlage der vorliegenden Plankarte und der vorliegenden Begründung im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung sowie gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Der Entwurf der Begründung wird gebilligt.“
Ziel und Zweck der Planung:
Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Randbereich des Ortsteils Meckenheim, angrenzend an die Bonner Straße (L 158) und Gudenauer Allee (L 158). Das Plangebiet lässt sich durch:
die Gudenauer Allee im Norden und Nordosten, die Bonner Straße im Nordwesten und Westen und die bestehende Wohnbebauung entlang der Straße „Auf dem Stephansberg“ im Süden abgrenzen.
Die Stadt Meckenheim beabsichtigt, mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49A „Weinberger Gärten“ die rechtliche Grundlage zur Arrondierung des Siedlungskörpers durch die Erweiterung des bestehenden Wohngebietes zu schaffen. Das Plangebiet wurde zum überwiegenden Teil vormals als Anbaufläche eines Gartenlandschaftsbauunternehmens (Baumschule) sowie anderweitig landwirtschaftlich genutzt und ist anthropogen geprägt.
Bestandsgebäude sind lediglich in einem geringen Umfang im Plangebiet vorhanden. Hierbei handelt es sich um verschiedene landwirtschaftliche Nebenanlagen, die sich allerdings auf einen einzigen Standort im Osten beschränken. Im Südosten des Plangebietes, angrenzend an die Straße „Auf dem Stephansberg“ befinden sich zudem ein Bolz- sowie ein Kinderspielplatz und ein Trafohaus.
Dem aufzustellenden Bebauungsplan liegt ein städtebauliches Konzept zugrunde, das auf den bestehenden Wohnraumbedarf in der Stadt Meckenheim sowie deren Umgebung reagiert und somit eine Wohnbebauung im Plangebiet vorsieht. Das städtebauliche Konzept umfasst eine zukunftsorientierte Siedlungsentwicklung, die sich aus einem vielfältigen Angebot unterschiedlicher Gebäudetypologien zusammensetzt. Die bestehende Wohnbebauung, südlich und westlich des Plangebietes, wird dabei aufgegriffen und nach aktuellen Maßstäben sinnvoll weiterentwickelt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 49A „Weinberger Gärten“ setzt sich aus den Flächen der Gemarkung Meckenheim, Flur 6, Flurstücke 412, 413, 414, 415, 900, 1301, 2257 sowie aus Teilen der Flurstücke 2258, 1100 und 2249 sowie Flur 7, Flurstücke 515, 634, 795, 796, 797, 798, 799 und aus Teilen des Flurstückes 855 zusammen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 49A „Weinberger Gärten“ ist in dem zu dieser Bekanntmachung abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.
Bekanntmachungsanordnung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49A „Weinberger Gärten“
Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Aufstellungsbeschlusses mit dem Beschluss des Rates der Stadt Meckenheim vom 4. Juli 2018 übereinstimmt.
Der Beschluss des Rates der Stadt Meckenheim vom 4. Juli 2018 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49A „Weinberger Gärten“, im Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Meckenheim, den 17. September 2018
Stadt Meckenheim
Bert Spilles
Bürgermeister
Hinweise:
Auskünfte und Erläuterungen zu den Planunterlagen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49A „Weinberger Gärten“ erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Meckenheim, Fachbereich 61 – Stadtplanung, Liegenschaften, 2. Obergeschoss, Zimmer Nr. 2.41, 2.42, 2.43 sowie 2.44, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim zu den nachfolgend aufgeführten allgemeinen Dienststunden des Rathauses:
montags von 08.00 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
dienstags und donnerstags von 08.00 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
mittwochs und freitags von 08.00 Uhr – 12.30 Uhr.
Die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49A „Weinberger Gärten“ stehen auf der Internetseite der Stadt Meckenheim unter dem nachfolgenden Link zum Download zur Verfügung:
http://www.o-sp.de/meckenheim/plan/beteiligung.php.
Zusätzlich sind die eingestellten Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes in einem zentralen Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Internetseite www.uvp.nrw.de zugänglich.
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49A „Weinberger Gärten“ steht ebenfalls gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Meckenheim unter www.meckenheim.de zum Download bereit.
Meckenheim, den 17. September 2018
Stadt Meckenheim
Bert Spilles
Bürgermeister
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 2. Oktober 2018.