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Bekanntmachung und Einladung zum Termin über die Erörterung der Bauleitplanung mit den Bürgern / Öffentlichkeit für die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim sowie den Bebauungsplan Nr. 49A „Weinberger Gärten“
Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2018 folgenden Beschluss bezüglich der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst:
„1. Es wird beschlossen, die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 49A „Weinberger Gärten“ auf der Grundlage der vorliegenden Plankarte aufzustellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf Grundlage der vorliegenden Plankarte und der vorliegenden Begründung im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerinformationsveranstaltung sowie gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Der Entwurf der Begründung wird gebilligt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Änderung des Regionalplanes in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln zu beantragen und voranzutreiben.“
Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2018 folgenden Beschluss bezüglich des Bebauungsplanes Nr. 49A „Weinberger Gärten“ gefasst:
„1. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 49A „Weinberger Gärten“, gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) auf der Grundlage der vorliegenden Plankarte aufzustellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf Grundlage der vorliegenden Plankarte und der vorliegenden Begründung im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung sowie gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Der Entwurf der Begründung wird gebilligt.“
In Ausführung dieser Beschlüsse findet am
Donnerstag, 11. Oktober 2018, 18 Uhr, im Rathaus der Stadt Meckenheim, Siebengebirgsring 4, Ratssaal,
ein Erörterungstermin mit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern statt.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich eingeladen, sich an dem Verfahren zur Aufstellung der o. g. Bauleitplanung zu beteiligen und die Planinhalte mit dem Planer und den Vertretern der Verwaltung zu erörtern.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der 51. Flächennutzungsplanänderung ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung für den Bebauungsplan Nr. 49A „Weinberger Gärten“ und damit für die Arrondierung des Siedlungskörpers und Erweiterung des bestehenden Wohngebietes „Stephansberg“ zu schaffen. Zu diesem Zweck sollen der bisher als gemischte Baufläche dargestellte Bereich sowie der bestehende Schienenweg samt Begleitgrün als Wohnbauflächen dargestellt werden. Entlang der Bonner Straße (L 158) und Gudenauer Alle (L 158) soll zudem, in Vorbereitung eines Lärmschutzwalles, eine begleitende Grünfläche ausgewiesen werden. Die bestehenden Anbauverbotszonen entlang der Landesstraßen bleiben erhalten. Die notwendige Änderung des geltenden Regionalplanes ist zudem mit Anregung vom 13. September 2018 bei der Bezirksregierung Köln eingeleitet worden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49A „Weinberger Gärten“ beabsichtigt die Stadt Meckenheim die rechtliche Grundlage zur Arrondierung des Siedlungskörpers durch die Erweiterung des bestehenden Wohngebietes zu schaffen. Das Plangebiet wurde zum überwiegenden Teil vormals als Anbaufläche eines Gartenlandschaftsbauunternehmens (Baumschule) sowie anderweitig landwirtschaftlich genutzt. Bestandsgebäude sind lediglich in geringem Umfang vorhanden. Hierbei handelt es sich um verschiedene landwirtschaftliche Nebenanlagen, die sich auf einen einzigen Standort im Osten beschränken. Im Südwesten des Plangebietes besteht zudem ein Wohnhaus (Auf dem Stephansberg, Hs.-Nr. 23a). Im Südosten des Plangebietes, angrenzend an die Straße „Auf dem Stephansberg“ befinden sich zudem ein Bolz- sowie ein Kinderspielplatz und ein Trafohaus.
Die Zufahrt zu dem geplanten Wohngebiet soll von der Straße „Auf dem Stephansberg“ erfolgen. Der hier bestehende Bolzplatz sowie der Kinderspielplatz und das Trafohaus werden planungsrechtlich gesichert und bleiben erhalten. Im Süden des Plangebiets ist in der Weiterentwicklung der angrenzenden Einzelhäuser, nördlich der Straße „Auf dem Stephansberg“, eine aufgelockerte Bebauung mit Einzelhäusern vorgesehen. Damit orientiert sich das Bebauungskonzept an der bestehenden Bebauungsdichte und nimmt diese für den Bereich südlich der Haupterschließungsstraße auf. Im Nordosten des Plangebietes, also nördlich der geplanten Erschließungsstraße, sollen Geschosswohnungsbauten mit maximal drei Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss realisiert werden. Das bestehende Wohnhaus im Südwesten des Plangebietes befindet sich ebenfalls innerhalb des Geltungsbereiches und soll planungsrechtlich gesichert werden. Westlich des geplanten Geschosswohnungsbaus sieht das städtebauliche Konzept zwei Hausgruppen aus Reihenhäusern entlang eines Erschließungsstiches vor. Im weiteren Anschluss Richtung Westen sind insgesamt drei Hausgruppen aus Reihenhäusern sowie Doppelhäuser bzw. Kettenhäuser entlang einer Ringerschließung vorgesehen.
Plangebiet
Das, rund 51.000 m² große, Plangebiet befindet sich im nördlichen Randbereich des Ortsteils Meckenheim, angrenzend an die Bonner Straße (L 158) und Gudenauer Allee (L 158) und ist für die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplan Nr. 49A „Weinberger Gärten“ identisch. Das Plangebiet lässt sich durch: die Gudenauer Allee im Norden und Nordosten, die Bonner Straße im Nordwesten und Westen und die bestehende Wohnbebauung entlang der Straße „Auf dem Stephansberg“ im Süden abgrenzen.
Flurstücke im Geltungsbereich
Gemarkung Flur Flurstücke
Meckenheim 6 412, 413, 414, 415, 900, 1301, 2257, 2258 teilw., 1100 teilw. und 2249 teilw.
Meckenheim 7 515, 634, 795, 796, 797, 798, 799, 855 teilw.
Die Geltungsbereiche der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim sowie des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 49A „Weinberger Gärten“ sind in dem zu dieser Bekanntmachung abgedruckten Übersichtsplan als Anlage dargestellt.
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung steht Ihnen gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Meckenheim www.meckenheim.de um Download zur Verfügung.
Meckenheim, den 17. September 2018
Stadt Meckenheim
Bert Spilles
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung zum Termin über die Erörterung der Bauleitplanung mit den Bürgern / Öffentlichkeit für die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim sowie den Bebauungsplan Nr. 49A „Weinberger Gärten“
Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Beschlusses zur Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Meckenheim vom 4. Juli 2018 übereinstimmt.
Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO - verfahren worden ist.
Der vorstehende Beschluss des Rates der Stadt Meckenheim vom 4. Juli 2018 über die Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Meckenheim, den 17. September 2018
Stadt Meckenheim
Bert Spilles
Bürgermeister
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 2. Oktober 2018.