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Auslegung des Jagdkatasters
Das Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Ersdorf liegt in der Zeit von Montag, 5. November, bis einschließlich Montag, 26. November, beim Jagdvorsteher Heinz-Josef Schaefer, Unterdorfstraße 21, 53340 Meckenheim-Ersdorf, zur Einsicht der Jagdgenossen aus.
Da das Jagdkataster zur Auszahlung der Jagdpachtanteile dient, sollte von der Möglichkeit zur Einsichtnahme reger Gebrauch gemacht werden, um fehlerhafte Eintragungen zu berichtigen und evtl. Ergänzungen vorzunehmen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist wird das Jagdkataster für die Auszahlung der Jagdpachtanteile 2018/2019 für verbindlich erklärt. Nachträgliche Änderungen gelten dann nur noch ab dem Jagdjahr 2019/2020.
Hinweise zur Bankverbindung: Da die Jagdpachtanteile bargeldlos zur Auszahlung kommen, werden die Jagdgenossen gebeten, soweit noch nicht geschehen, die richtige Bankverbindung (Name der Bank, IBAN und BIC) mitzuteilen. Da die Beträge, die nicht zur Auszahlung kommen, der zweijährigen Verjährungsfrist unterliegen und dann der Jagdkasse wieder zufließen.
Ersdorf, 23. Oktober 2018
Heinz-Josef Schaefer
Jagdvorsteher
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 31. Oktober 2018.