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Hinweisbekanntmachung gem. § 24 Abs. 3 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW)
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und den kreisangehörigen Kommunen über die Aufgabe der Abfallsammlung und Abfallbeförderung
Die o. g. öffentlich-rechtliche Vereinbarung hat die Bezirksregierung Köln am 21. Dezember 2018 genehmigt und am 7. Januar 2019 in Ihrem Amtsblatt veröffentlicht. Auf die Veröffentlichung wird gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG hingewiesen.
Meckenheim, den 9. Januar 2019
Bert Spilles
Bürgermeister
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 16. Januar 2019.