Infoleiste

Topmeldungen

E-Lastenräder testen

weiterlesen

Ein LeseZeichen für Meckenheim

weiterlesen

Wer hilft bei der Europawahl?

weiterlesen

Turnusmäßiger Austausch der Wasserzähler mit dem Eichjahr 2018

weiterlesen

Familie gesucht! Können Sie sich vorstellen, ein Pflegekind aufzunehmen?

weiterlesen
Symbolbild Karriereleitern

Stellenportal Meckenheim.de

Karriere und Stellen
in der Stadtverwaltung

weiterlesen
Symbolbild Logo Facebook

Facebook

Meckenheim.de
ist bei Facebook.

weiterlesen

Öffnungszeiten

Stadtverwaltung
Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02225 917-0
Öffnungszeiten Bürgerservice
ohne Termin

Mi              7:30 bis 12:30 Uhr
Sonst nur mit Terminvergabe
https://termine.meckenheim.de/?rs
Per E-Mail: buergerbuero@meckenheim.de
Telefon für Termin nur Mo/Di/Do/Fr 9-10:30 Uhr + Di/Do 14-15 Uhr: 
(02225) 917-206/207/208

Weitere Kontaktdaten
Terminverwaltung Ara Displaying Images Cal

Termin- reservierung Bürgerservice

Zur Terminreservierung:

weiterlesen
Jungholzhalle Eingang

Veranstaltungen in der Jungholzhalle

Alle Informationen
zur Jungholzhalle:

weiterlesen
Symbolbild zur Wirtschaftsförderung online

Wirtschafts- förderung online!

Wirtschaftsförderung 
Meckenheim mit eigener Webseite:

weiterlesen
Symbolbild Familienlotsin

Familienlotsin

Ansprechpartnerin für unsere Familien
Hanna Esser
Telefon (02225) 917 289
hanna.esser@meckenheim.de

weiterlesen
Blütenkönigin Antonia Augenstein

Meckenheimer Blütenkönigin

Herzlich Willkommen
in Meckenheim

weiterlesen
Logo Mega - Meckenheimer Garantie für Ausbildung

MeGA

Meckenheimer
Garantie
für Ausbildung

weiterlesen
Symbolbild Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Zum Plakat
Symbolbild Fahrradfreundliches Meckenheim

Fahrrad- freundliches Meckenheim

Meckenheim ist als fahrrad- freundliche Stadt ausgezeichnet

weiterlesen
Hände

Stiftungen in Meckenheim

Bürgerstiftung und Lückert-Stiftung

weiterlesen

Aktuelle Freizeit-Termine

20.04.2024

"Krönungsball"

weiterlesen

20.04.2024

"Samstagstour des ADFC Meckenheim"

weiterlesen

20.04-21.04.2024

"Die Jurassic Live Tour gastiert wieder in Meckenheim!"

weiterlesen

Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3A „Welterswiese / Kohlkaule“, 5. Änderung „Beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung“ nach § 13a BauGB

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 28. März 2019 folgenden Beschluss gefasst:
1. Es wird beschlossen, den Bebauungsplanes Nr. 3A „Welterswiese / Kohlkaule“, 5. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Absatz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), auf der Grundlage der vorliegenden Plankarte aufzustellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Von einer Durchführung des weiteren Verfahrens gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit -, wie auch von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – Einschaltung der Träger öffentlicher Belange – wird abgesehen (§ 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Entwurf der Begründung wird gebilligt.

Ziel und Zweck der Planung:
Das Plangebiet der 5. Änderung des Bebauungsplanes liegt zentral in Meckenheim und wird aus zwei Teilbereiche, Teil A und Teil B, des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3A „Welterswiese / Kohlkaule“ gebildet. Der Teilbereich A ist im Norden von der Johannesstraße, im Osten von der Bergstraße begrenzt. Im Süden grenzt er an die bestehende Bebauung der Berg- und Dechant-Kreiten-Straße. Der Teilbereich B bildet einen Streifen mittig in dem Quartier zwischen Johannesstraße im Norden – Mehlemer Weg im Osten – Birkenallee im Süden und Bergstraße im Westen.
Die Stadt Meckenheim beabsichtigt mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Grundlagen neu zu schaffen, um im Bereich der Teilfläche A:
- die Ausweisung eines weiteren Baufeldes auf dem Flurstück 1406 sowie einer Teilfläche des Flurstückes 1266 zu erzeugen, welches im Rahmen einer städtebaulich sinnvollen Nachverdichtung mit einem Wohngebäude bebaut werden soll,
- die Errichtung von Einzelgaragen/Carports zwischen den bereits gebauten Reihenmittelhäuser zu ermöglichen, sowie
- die Errichtung von Terrassenüberdachungen / Wintergärten im rückwärtigen Bereich der Baugrundstücke zu ermöglichen.
Im Teilbereich B des Plangebietes sollen die Ausweisung zweier neuer Baufelder auf den rückwärtigen Grundstücksteilen der Grundstücke „Bergstraße 9“ und „Mehlemer Weg 31“ ermöglicht werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes der 5. Änderung umfasst die nachfolgenden aufgeführten Flurstücke der Gemarkung Meckenheim, Flur 8, 1397, 1398, 1399, 1400, 1401, 1402, 1403, 1404, 1405, 1406, 1407, 1408, 1409, 1262, 1266 im Teilbereich A, sowie die Flurstücke 519 und 518 im Teilbereich B.
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes weist eine Fläche von 5.670 m² aus. Davon entfallen 3.356 m² auf den Teilbereich A und 2.284 m² auf den Teilbereich B.
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes ist in dem zu dieser Bekanntmachung abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.

Bekanntmachungsanordnung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3A „Welterswiese / Kohlkaule“, 5. Änderung
Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Aufstellungsbeschlusses mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 28. März 2019 übereinstimmt.
Der Beschluss des Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Meckenheim vom 28. März 2019 zur Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3A „Welterswiese / Kohlkaule“, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung und die weiteren Ausführungen zur Erfüllung der rechtlichen Erfordernisse des § 13a Baugesetzbuch werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Meckenheim, den 5. April 2019
Stadt Meckenheim
Bert Spilles
Bürgermeister

Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB), von dem Umweltbericht gemäß § 2 a Baugesetzbuch (BauGB), von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB), welche Arten von umweltbezogenen Daten verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 Baugesetzbuch (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 3 BauGB) abgesehen wird.
Auskünfte und Erläuterungen zu den Planunterlagen der Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3A „Welterswiese / Kohlkaule“ erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Meckenheim, Fachbereich 61 – Stadtplanung, Liegenschaften, 2. Etage, Zimmer Nr. 2.41, 2.42, 243 sowie 2.44, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim, zu den nachfolgend aufgeführten allgemeinen Dienststunden des Rathauses:
montags von 08.00 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
dienstags und donnerstags von 08.00 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
mittwochs und freitags von 08.00 Uhr – 12.30 Uhr.
Die Unterlagen zur Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3A „Welterswiese / Kohlkaule“ stehen auf der Internetseite der Stadt Meckenheim unter dem nachfolgenden Link zum Download zur Verfügung: http://www.o-sp.de/meckenheim/plan/verfahren.php
Zusätzlich sind die eingestellten Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes in einem zentralen Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Internetseite www.uvp.nrw.de zugänglich.
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung zur Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3A „Welterswiese / Kohlkaule“ steht ebenfalls gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Meckenheim unter www.meckenheim.de zum Download bereit.

Meckenheim, den 5. April 2019
Stadt Meckenheim
Bert Spilles
Bürgermeister

Grafik zeigt den Bebauungsplan Nr. 3a Welterwiese/Kohlkaule 5. Änderung.

 

Bekanntmachung und Einladung zum Termin über die Erörterung der Bauleitplanung mit den Bürgern / Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 3A „Welterswiese / Kohlkaule“ 5. Änderung „Beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung“ nach § 13a BauGB

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 28. März 2019 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Von einer Durchführung des weiteren Verfahrens gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit –, wie auch von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – Einschaltung der Träger öffentlicher Belange – wird abgesehen (§ 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB)).“

In Ausführung dieses Beschlusses findet am Dienstag, 30. April, 18 Uhr im Rathaus der Stadt Meckenheim, Siebengebirgsring 4, im Ratssaal der Stadt Meckenheim ein frühzeitiger Erörterungstermin mit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern und der Öffentlichkeit statt.

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Öffentlichkeit sind recht herzlich eingeladen, sich an dem Verfahren zur Aufstellung der o. g. Bauleitplanung gemäß § 13a Absatz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu beteiligen und die Planinhalte mit dem Planer und den Vertretern der Verwaltung zu erörtern.

Ziel und Zweck der Planung:
Das Plangebiet der 5. Änderung des Bebauungsplanes liegt zentral in Meckenheim und wird aus zwei Teilbereiche, Teil A und Teil B, des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3A „Welterswiese / Kohlkaule“ gebildet. Der Teilbereich A ist im Norden von der Johannesstraße, im Osten von der Bergstraße begrenzt. Im Süden grenzt er an die bestehende Bebauung der Berg- und Dechant-Kreiten-Straße. Der Teilbereich B bildet einen Streifen mittig in dem Quartier zwischen Johannesstraße im Norden – Mehlemer Weg im Osten – Birkenallee im Süden und Bergstraße im Westen.
Die Stadt Meckenheim beabsichtigt mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Grundlagen neu zu schaffen, um im Bereich der Teilfläche A:
- die Ausweisung eines weiteren Baufeldes auf dem Flurstück 1406 sowie einer Teilfläche des Flurstückes 1266 zu erzeugen, welches im Rahmen einer städtebaulich sinnvollen Nachverdichtung mit einem Wohngebäude bebaut werden soll,
- die Errichtung von Einzelgaragen/Carports zwischen den bereits gebauten Reihenmittelhäuser zu ermöglichen, sowie
- die Errichtung von Terrassenüberdachungen / Wintergärten im rückwärtigen Bereich der Baugrundstücke zu ermöglichen.
Im Teilbereich B des Plangebietes sollen die Ausweisung zweier neuer Baufelder auf den rückwärtigen Grundstücksteilen der Grundstücke „Bergstraße 9“ und „Mehlemer Weg 31“ ermöglicht werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes der 5. Änderung umfasst die nachfolgenden aufgeführten Flurstücke der Gemarkung Meckenheim, Flur 8, 1397, 1398, 1399, 1400, 1401, 1402, 1403, 1404, 1405, 1406, 1407, 1408, 1409, 1262, 1266 im Teilbereich A, sowie die Flurstücke 519 und 518 im Teilbereich B.
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes weist eine Fläche von 5.670 m² aus. Davon entfallen 3.356 m² auf den Teilbereich A und 2.284 m² auf den Teilbereich B.
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes ist in dem zu der Bekanntmachung über die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3A „Welterswiese / Kohlkaule“ abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.

Umweltbezogene Unterlagen:
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 und vom Umweltbericht nach § 2a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen. Eingriffe, welche aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten im Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 5 Baugesetzbuch (BauGB) als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Gleichwohl sind die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspfl ege bei der Planung zu berücksichtigen und Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie der Gestaltung der Landschaft abzuwägen bzw. entsprechend vorzuschlagen. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen zum Zeitpunkt der Aufstellung nicht vor.
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung zur Einladung zum Termin über die Erörterung der Bauleitplanung mit den Bürgern, der Öffentlichkeit, steht Ihnen gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Meckenheim www.meckenheim.de zum Download zur Verfügung.

Meckenheim, den 5. April 2019
Stadt Meckenheim
Bert Spilles
Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung zum Termin über die Erörterung der Bauleitplanung mit den Bürgern / Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 3A „Welterswiese / Kohlkaule“ 5. Änderung

Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Beschlusses zur Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Meckenheim vom 28. März 2019 übereinstimmt.
Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1. Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO - verfahren worden ist.
Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Meckenheim vom 28. März 2019 über die Durchführung einer frühzeitigen Bürgerinformationsveranstaltung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Meckenheim, den 5. April 2019
Stadt Meckenheim
Bert Spilles
Bürgermeister

Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 17. April 2019.