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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Meckenheim über die Wahrnehmung der Prüfung von Rechnungen und Vergaben im bautechnischen Bereich
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 2. Januar 2003 / 10. Januar 2003 zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Meckenheim über die Wahrnehmung der Prüfung von Rechnungen und Vergaben im bautechnischen Bereich wurde vom Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Meckenheim am 5. Juli 2019 / 15. Juli 2019 aufgehoben.
Die Bekanntmachung der Aufhebung gem. § 24 Abs. 5 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) erfolgt im Amtsblatt Nummer 34 für den Regierungsbezirk Köln am 26. August 2019 und wird am Tag nach der Bekanntmachung wirksam.
Auf die Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 24 Abs. 3 GkG NRW i.V.m. § 17 der Hauptsatzung für den Rhein-Sieg-Kreis hingewiesen.
Siegburg, den 27. August 2019
gez. Sebastian Schuster
Landrat
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 18. September 2019.