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20.05.2012

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20.05.2012

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Wieder aktuell - Google Street View

Widerspruch ist möglich - Musterschreiben hier abrufbar

"Google Maps" bezeichnet einen am 8. Februar 2005 gestarteten Dienst von Google, der es ermöglicht, Orte, Straßenzüge, Hotels und andere Objekte online zu suchen, um deren Position dann auf einer Karte oder auf einem Bild von der Erdoberfläche (Satelliten- und Luftbilder) anzuzeigen.

Google Streeet View

Seit 2007 bereits fotografiert ein von Google beauftragter zusätzlicher Internetdienst („Street View“) in den USA einen Großteil des Straßennetzes in nahezu allen Städten und Nationalparks. Dieses Angebot steht seit Sommer 2008 auch für Teile der Länder Frankreich, Japan, Italien, Spanien, Neuseeland und Australien zur Verfügung.

Bisher sind über Google Street View noch keine Bilder aus Deutschland abrufbar. Seit Juli 2008 nimmt Google deutsche Straßen in vielen Städten und Landkreisen auf. Seit dem 27. März 2009 sind die Google-Fahrzeuge wieder auf Deutschlands Straßen im Einsatz. Ein Veröffentlichungstermin der Aufnahmen steht noch nicht fest.

Die Veröffentlichung dieser Daten lässt die Datenschützer in Deutschland aktiv werden. Denn die Aufnahmen von Personen und Kfz-Kennzeichen geschehen ohne die Einwilligung der betroffenen Personen. Google hat auch zugegeben weiterführende Daten gesichert zu haben.

Auch in Meckenheim werden Straßenansichten für den Internetdienst Google Street View mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. Wer verhindern möchte, dass ein Bild von sich, seinem Haus oder seinem Auto im Internet erscheint, kann der Veröffentlichung widersprechen.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder haben einen Beschluss zur datenschutzrechtlichen Bewertung von digitalen Straßenansichten im Internet gefasst. Das Unternehmen Google hat zugesagt, die Öffentlichkeit über geplante Kamerafahrten zu informieren und Widersprüche Betroffener auch schon vor der Veröffentlichung zu berücksichtigten, indem Bilder unkenntlich gemacht werden. Ob die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen durch Google eingehalten werden, kontrolliert der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Informationen zu den geplanten Kamerafahrten stellt Google inzwischen als grobe Übersicht im Internet bereit. 
Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und von Grundstückseigentum kann bei Google formlos unter den folgenden Adressen erhoben werden: 
streetview-deutschland@google.com
Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg
 

Quelle: teilweise LDI
(Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen)

Hier gelangen Sie zum Musterwiderspruch gegen die Speicherung und Veröffentlichung von Aufnahmen durch "Google Street View" ( hier auch als Word-Dokument).