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Mehr Möglichkeiten bei der Eigenheimförderung

Pressemitteilung von Montag, 8. März 2010 Rhein-Sieg-Kreis

Auch im Jahr 2010 bewilligt die Wohnungsbauförderung des Rhein-Sieg-Kreises wieder zinsgünstige Darlehen, die das Land Nordrhein Westfalen für Familien bereitstellt, die im Rhein-Sieg-Kreis bauen oder Eigentum erwerben wollen.

Im Zuge einer Gesetzesänderung wurde die Einkommensprüfung angepasst – dies hat zur Folge, dass einem großen Teil der förderberechtigten Haushalte die Maximalförderung im günstigsten Fördermodell zu Gute kommt. Auch bei einer Überschreitung der Einkommensgrenze sind durchaus noch lukrative Darlehensbeträge – auch für gebrauchte Immobilien - möglich.

Außer für einen Bau oder Kauf stehen ebenfalls Landesdarlehen zur Verfügung, wenn zum Beispiel Barrieren reduziert und - sofern es sich um bereits geförderte Objekte handelt - Schritte eingeleitet werden, um die Energieeffizienz zu verbessern. Nach wie vor nimmt der energetische Standard sowohl in der Eigenheim- als auch in der Mietwohnungsbauförderung einen hohen Stellenwert ein.

Allein in den vergangenen zehn Jahren hat der Rhein-Sieg-Kreis mit seiner Eigenheimförderung dazu beigetragen, dass sich rund 2900 Familien ihren Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen konnten.

In diesem Zeitraum wurden auch 1344 Mietwohnungen neu geschaffen. Damit wurden durch die bewilligten Fördermittel in großem Umfang Investitionen angestoßen, die vornehmlich dem örtlichen Mittelstand zugute kommen. Die Wohnungsbauförderung ist daher nach wie vor ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in der Region.

Über Voraussetzungen für eine entsprechende Förderung (zum Beispiel Einkommensgrenzen und ähnliches) und die verschiedenen Förderbausteine können Interessierte im Kreishaus bei den Fachleuten der Abteilung Wohnungsbauförderung (Tel. 02241 – 133219) mehr erfahren oder im Internet unter www.rhein-sieg-kreis.de  (Bürgerservice, Bürgerinformationssystem) weitere Informationen abrufen.