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Elterngeld plus ab 1. Juli 2015

Beratung und Antragstellung bei Elterngeld- und Betreuungsgeldkasse des Rhein-Sieg-Kreises in Sankt Augustin

Für Geburten ab 1. Juli 2015 hat der Gesetzgeber parallel zum Elterngeld eine neue Leistung, das „Elterngeld plus“, eingeführt. Damit soll Eltern eine größere Flexibilität bei der Kombination von Elterngeldbezug und Teilzeittätigkeit in den ersten Lebensjahren des Kindes möglich gemacht werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann mit der neuen Regelung ein Elterngeldmonat zu zwei Plusmonaten „Elterngeld plus“ werden.

Eine weitere, neue Möglichkeit ist, dass ein Elternpaar zusammen vier Bonusmonate nehmen kann. Bedingung hierfür ist allerdings, dass Vater und Mutter für vier Monate gleichzeitig eine Teilzeit zwischen 25 bis 30 Wochenstunden ausüben.

Die Bonusmonate wie die Zusatzmonate können, bei entsprechenden Voraussetzungen, auch von Alleinerziehenden in Anspruch genommen werden.

Umfassende Information und persönliche Beratung zum Elterngeld und zum Elterngeld plus gibt es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Elterngeld- und Betreuungsgeldkasse des Rhein-Sieg-Kreises in der Außenstelle Rathausallee 10, 53757 Sankt Augustin sowie ergänzend über www.rhein-sieg-kreis.de, Rubrik Bürgerservice.

Die Antragsformulare sind online erhältlich über www.elterngeld.nrw.de.
Bitte beachten Sie die abweichende Postanschrift: Rhein-Sieg-Kreis, - Der Landrat-, Sozialamt Abt. 50.11, Postfach 1551, 53705 Siegburg.

Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) soll zur Sicherung der Lebensgrundlage des betreuenden Elternteils beitragen, indem es nach der Geburt des Kindes wegfallendes Erwerbseinkommen teilweise ersetzt. Für Geburten ab 1.7.2015 wird zusätzlich das „Elterngeld plus“ eingeführt.

 

Pressemitteilung von Donnerstag, 9. Juli 2015 Rhein-Sieg-Kreis