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Hilfe für Unwettergeschädigte – Anträge können ab sofort beim Rhein-Sieg-Kreis gestellt werden
Hilfestellungen und Ansprechpartner
Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Die NRW-Landesregierung hat inzwischen die angekündigte Soforthilfe für Unwettergeschädigte zur Verfügung gestellt. Ausgezahlt werden die Gelder über die Kreise als Untere Wasserbehörden. Betroffene können ihre Anträge daher unmittelbar an den Rhein-Sieg-Kreis richten.
Voraussetzung ist, dass die Schäden bei den Unwettern zwischen dem 31. Mai 2016 und dem 8. Juni 2016 entstanden sind. Örtlich ist die Hilfe auf die Kommunen Wachtberg, Meckenheim und Rheinbach beschränkt.
Insgesamt stehen für die Region zunächst 80.000 Euro zur Verfügung. Die Gelder werden sowohl Privathaushalten als auch Kleingewerbe- oder landwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung gestellt. Unterstützung aus den Landesmitteln gibt es bei Privathaushalten dann, wenn der entstandene Schaden 5.000 Euro überschreitet. Sie erhalten je nach Haushaltsgröße 1.000 bis 2.500 Euro als Festbetrag. Kleingewerbe- und landwirtschaftliche Betriebe können 5.000 Euro als Zuwendung bekommen, wenn der Schaden mindestens 10.000 Euro beträgt. Voraussetzung ist allerdings in allen Fällen, dass eine Versicherung des Schadensfalls nicht möglich war!
Die Antragsformulare können auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de/aktuelles heruntergeladen oder unmittelbar bei der Unteren Wasserbehörde unter den u.a. Kontaktdaten angefordert werden. Die Anträge müssen mittels Formular bis spätestens Freitag, 15. Juli 2016, beim Rhein-Sieg-Kreis eingereicht werden. Die Adresse lautet Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Technischen Umweltschutz - Querschnittsaufgaben -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg.
Wenn der Antrag alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Auszahlung unmittelbar. Andernfalls erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller eine kurze schriftliche Information mit einem Hinweis zu den Ablehnungsgründen.
Weitere Informationen gibt es auch über die
zentrale E-Mail-Adresse hochwasserhilfe@rhein-sieg-kreis.de
bzw. während der üblichen Bürozeiten unter der
Rufnummer (02241) 13-2800.
Kontakt
Rhein-Sieg-Kreis,
Amt für Technischen Umweltschutz - Querschnittsaufgaben -,
Kaiser-Wilhelm-Platz 1,
53721 Siegburg
Internet: Artikel Hochwasserhilfe
Pressemitteilung von Mittwoch, 22. Juni 2016 Rhein-Sieg-Kreis