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Datenerhebung trotz Aussetzung der Wehrpflicht
Endgültige Gesetzesänderung bleibt abzuwarten
Sicher haben Sie die Diskussion in den letzten Monaten über die Wehrpflicht verfolgt, und die Absicht der Bundesregierung- zum 1. Juli keine Wehrpflichtigen einzuberufen- vernommen. Eine Gesetzesänderung hat aber noch nicht stattgefunden.
Bis zum Inkrafttreten einer neuen Rechtslage gilt das Wehrpflichtgesetzt in seiner derzeitigen Fassung. Im Vorgriff auf das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren erfolgen bereits ab sofort alle Musterungen und Einberufungen nur noch auf freiwilliger Basis.
Die Stadt Meckenheim muss bis zur endgültigen Entscheidung weiterhin die potentiellen Wehrpflichtigen zur Wehrerfassung anschreiben.
Durch die Erfassung wird nur die grundsätzliche Wehrpflicht festgestellt. Sollten Gründe für dauernde oder vorübergehende Wehrdienstausnahmen vorliegen, entscheidet hierüber das zuständige Kreiswehrersatzamt. Dieses wird sich in Kürze schriftlich mit allen erfassten Personen in Verbindung setzten. Dorthin sind dann auch eventuelle Rückstellungsanträge zu stellen.
Kontakte
Kreiswehrersatzamt Köln
Brühler Straße 309
50968 Köln
Telefon: (0221) 93710
Telefax: (0221) 93714431
E-Mail: KWEAKoeln@Bundeswehr.org
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Stadt Meckenheim
Fachbereich Bürgerbüro
Ursula Schmitz
Telefon: (02225) 917-202
Telefax: (02225) 917-66168
E-Mail: ursula.schmitz@meckenheim.de