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Briefwahlbüro für Europa- und Kommunalwahl der Stadt Meckenheim ab sofort im Rathaus geöffnet
Wahlbenachrichtigungen bis 3. Mai verschickt
Wer bis zum 12. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bis spätestens 15. Mai mit dem Wahlbüro der Stadt Meckenheim, Bahnhofstraße 22, Erdgeschoss, Zimmer 0.18, Telefon (02225) 917145, E-Mail: wahlen@meckenheim.de, oder ursula.schmitz@meckenheim.de, Telefon (02225) 917202, Fax (02225) 91766168 in Verbindung setzen.
Im Briefwahlbüro werden ab dem 28. April die Briefwahlunterlagen dort persönlich übergeben oder per Post zugestellt.
Wahlberechtigte, die die Briefwahlunterlagen persönlich abholen, können im Wahlbüro auch direkt wählen.
Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Wer den Antrag für einen anderen stellen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Dies gilt auch, wenn eine Beantragung per E-Mail erfolgt.
Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines gestellt haben, brauchen diesen Antrag nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte nicht zu erneuern. Sie erhalten in den nächsten Tagen automatisch ihre Briefwahlunterlagen per Post zugesandt.
Das Briefwahlbüro der Stadt Meckenheim, Bahnhofstraße 22, Erdgeschoss, Zimmer 0.18, ist montags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr sowie dienstags bis freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet.
Weitere Informationen und Amtliche Bekanntmachungen zu den Wahlen finden Sie hier: