Infoleiste

Topmeldungen

Förderverein für die interkommunale Öffentliche Bücherei gründen

weiterlesen

Neuer Wirtschaftsnewsletter erschienen!

weiterlesen

Gehwegverbreiterung in Altendorf-Ersdorf erfolgreich abgeschlossen

weiterlesen

14. Blütenfest in Meckenheim

weiterlesen

Wer hilft bei der Europawahl?

weiterlesen

Verlängerter Badespaß in den Osterferien

weiterlesen

Bürgerstiftung Meckenheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter (m/w/d)

weiterlesen
Symbolbild Karriereleitern

Stellenportal Meckenheim.de

Karriere und Stellen
in der Stadtverwaltung

weiterlesen
Symbolbild Logo Facebook

Facebook

Meckenheim.de
ist bei Facebook.

weiterlesen

Öffnungszeiten

Stadtverwaltung
Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02225 917-0
Öffnungszeiten Bürgerservice
ohne Termin

Mi              7:30 bis 12:30 Uhr
Sonst nur mit Terminvergabe
https://termine.meckenheim.de/?rs
Per E-Mail: buergerbuero@meckenheim.de
Telefon für Termin nur Mo/Di/Do/Fr 9-10:30 Uhr + Di/Do 14-15 Uhr: 
(02225) 917-206/207/208

Weitere Kontaktdaten
Terminverwaltung Ara Displaying Images Cal

Termin- reservierung Bürgerservice

Zur Terminreservierung:

weiterlesen
Jungholzhalle Eingang

Veranstaltungen in der Jungholzhalle

Alle Informationen
zur Jungholzhalle:

weiterlesen
Symbolbild zur Wirtschaftsförderung online

Wirtschafts- förderung online!

Wirtschaftsförderung 
Meckenheim mit eigener Webseite:

weiterlesen
Symbolbild Familienlotsin

Familienlotsin

Ansprechpartnerin für unsere Familien
Hanna Esser
Telefon (02225) 917 289
hanna.esser@meckenheim.de

weiterlesen
Blütenkönigin Antonia Augenstein

Meckenheimer Blütenkönigin

Herzlich Willkommen
in Meckenheim

weiterlesen
Logo Mega - Meckenheimer Garantie für Ausbildung

MeGA

Meckenheimer
Garantie
für Ausbildung

weiterlesen
Symbolbild Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Zum Plakat
Symbolbild Fahrradfreundliches Meckenheim

Fahrrad- freundliches Meckenheim

Meckenheim ist als fahrrad- freundliche Stadt ausgezeichnet

weiterlesen
Hände

Stiftungen in Meckenheim

Bürgerstiftung und Lückert-Stiftung

weiterlesen

Aktuelle Freizeit-Termine

04.04-15.04.2024

"Reise zum Nabel Italiens nach Rieti"

weiterlesen

07.04.2024

Dauerausstellung "7.000 Jahre Meckenheimer Geschichte"

weiterlesen

10.04.2024

"Wichtige Informationen für Ihren Haushalt"

weiterlesen

Meckenheims Bürgermeister: „Wo soll das noch hinführen?“

Erste Berechnungen zur „Kommunalsoli-Abgabe“ 2016

Sm Button News Presse

Der Verdruss im Meckenheimer Rathaus über die vom Landesinnenminister getätigten und veröffentlichten vorläufigen Berechnungen zur Solidaritätsumlage des Stärkungspaktes war groß: 575.443 Euro soll die Stadt Meckenheim im Jahr 2016 dem Land überwiesen, um überschuldete oder von Überschuldung bedrohte Kommunen mit dem sogenannten „Kommunalsoli“ zu unterstützen. Eine Steigerung von gut 80 % zum Anfangsjahr 2014, indem bereits 320.000 Euro gezahlt worden sind. Im letzten Jahr gab es eine Aufstufung von fast 60 % mit einem Betrag von 505.000 Euro.
Bürgermeister Bert Spilles reagierte mit einem ungläubigen „Wo soll das noch hinführen?“ auf die Höhe der Summe. Nicht nur, dass Meckenheim keine Schlüsselzuweisungen vom Land erhält, die Solidaritätsumlage müsse über Kassenkredite finanziert werden, wofür zusätzlich Zinsen anfallen. Eine solide Finanzplanung für die nächsten Jahre sei mit dieser unkalkulierbaren Größe nicht machbar.
Auch Meckenheim steht jedes Jahr vor der großen Herausforderung, den Haushalt zwischen übertragenen Pflichtaufgaben, notwendigen Investitionen und der Konsolidierung des Etats aufzustellen.
Grundsätzlich erkenne Spilles die Notwendigkeit der Solidaritätsumlage an, nicht jedoch wenn dadurch gerade noch handlungsfähige Städte, wie Meckenheim, in die Haushaltssicherung getrieben würden.
Die Stadt Meckenheim hat sich einer Sammelklage der Geberkommunen gegen den „Kommunalsoli“ angeschlossen. Dabei wird geprüft, ob die Solidaritätsumlage verfassungswidrig ist. Eine weitere finanzielle Belastung durch die Umlage widerspreche eindeutig den gesetzlichen Regelungen für die kommunale Finanzhoheit.